Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
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ZDK und Überwachungsinstitutionen unterzeichnen Willensbekundung

Bonn. Eine Willensbekundung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium bezüglich der Reform der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung haben Spitzenvertreter der deutschen Überwachungsinstitutionen und des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am 9. Juli auf dem Nürburgring unterzeichnet. Anlässlich der Verabschiedung des langjährigen ZDK-Geschäftsführers Technik, Rudolf Schüssler, setzten Vertreter der Überwachungsinstitutionen sowie ZDK-Präsident Robert Rademacher, Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Koblitz für das Kfz-Gewerbe ihre Unterschriften unter das Papier, das die nächsten zehn Jahre bis 2020 gelten soll.

Es setzt eine konzertierte Aktion dieser Partner zur Reform der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung vom 26. April 2001 fort, die vom Bundesverkehrsministerium begrüßt worden ist mit dem Ziel,  gemeinsame Arbeitsaufgaben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen abzustimmen. In der Willensbekundung halten die unterzeichnenden Überwachungsinstitutionen daran fest, dass die Hauptuntersuchung (HU) an Kraftfahrzeugen durch Prüfingenieure der  Überwachungsorganisationen in erster Linie in Kfz-Betrieben, die Prüfstützpunkte sind, oder durch die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer in Prüfstellen durchgeführt wird. Die grundsätzliche Trennung der Tätigkeitsbereiche „Prüfen“ durch die Überwachungsinstitutionen und „Reparieren“ durch die Kfz-Betriebe werde beibehalten.

Laut der Willensbekundung sei es eine Hauptaufgabe der Partner, sowohl die Haupt- als auch die Abgasuntersuchung (AU) sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge an den aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik anzupassen. Dies betreffe sowohl die Nutzung der jeweiligen elektronischen Schnittstelle im Fahrzeug als auch der entsprechenden Testgeräte sowie die Festlegung und Nutzung von Prüfvorgaben. Gemeinsames Ziel von Überwachungsinstitutionen und ZDK müsse es laut der Unterzeichner der Willensbekundung sein, die Qualität der technischen Fahrzeugüberwachung dauerhaft sicherzustellen.

Darüber hinaus befänden sich die Aktionspartner nach Angaben eines Sprechers gegenwärtig in Gesprächen, um unter anderem  die Themen "Eindeutige Beschreibung und Definition von Prüfstellen und Prüfstützpunkten und damit eine Differenzierung unter Betrachtung der Werbung und Signalisation und der wirtschaftlichen Grundlage" sowie weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen zu klären.

 

Service

Fotos zum Download

Vetreter aller wichtigen Überwachungsinstitutionen sowie des ZDK unterzeichneten gemeinsam die Willensbekundung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium bezüglich der Reform der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung.

Foto: ProMotor

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