[21.10.2009] Die Gebührenpflicht von Autoradios ist seit langem ein vieldiskutiertes Thema. In letzter Zeit kam es diesbezüglich vermehrt zu streitigen Auseinandersetzungen mit den Gebührenbeauftragten, bzw. Landesrundfunkanstalten. Diese vertreten teilweise die Auffassung, dass die Gebührenpflicht auch für Autoradios in Gebrauchtwagen, für Autoradios in Fahrzeugen mit Tageszulassungen, für Fahrzeuge mit „Roten Kennzeichen“ und in der Werkstatt reparierte Kundenfahrzeuge (mit einem Autoradio) bestehe.
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