[21.10.2009] Verkauft ein Händler einen Gebrauchtwagen an ein Leasingunternehmen, kann er sich auch gegenüber dem Leasingnehmer auf den Haftungsausschluss berufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 hervor. Folge: Unter Verwendung einer leasingtypischen Abtretungskonstruktion stehen dem Leasingnehmer faktisch keine Sachmängelhaftungsansprüche zu. Stattdessen hat er Ansprüche aus dem Mietrecht gegen das Leasingunternehmen.
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