[22.10.2009] Wenn ein Unbekannter den Lack eines Fahrzeugs zerkratzte, das bereits verkauft, aber noch nicht übergeben ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach einem Urteil des OLG München vom 13. Juni 2007 (Az. 20 U 5646/06) stellt das Fahrzeug dann nicht mehr die geschuldete Kaufsache dar - unabhängig davon, ob das Fahrzeug anschließend neu lackiert wird.
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