BMF-Schreiben klärt Fragen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen
Zu den Grundvoraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung und den Nachweisanforderungen an die Steuerbefreiung hat sich jetzt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben positioniert. Erläutert wird außerdem, unter welchen Voraussetzungen dem liefernden Unternehmer Vertrauensschutz gewährt wird.
Der ZDK hatte im Vorfeld immer wieder die unübersichtliche Rechtslage bezüglich der erforderlichen Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie bei der Gewährung des Vertrauensschutzes kritisiert. Insoweit war dieses BMF-Schreiben wegen der in jüngster Zeit zum Thema der innergemeinschaftlichen Lieferung ergangenen BFH-Rechtsprechung überfällig.
Trotzdem gehen die in dem aktuellen Schreiben aufgestellten Anforderungen teilweise immer noch über die gesetzlichen Forderungen hinaus. So weist das BMF darauf hin, im Zweifel weitere Nachweise sehen zu wollen, sodass nach wie vor ein erheblicher Bürokratieaufwand besteht und der innergemeinschaftliche Warenhandel deutlich erschwert wird.
Nichtsdestotrotz kann dem Kfz-Unternehmer – um Rechtssicherheit zu haben – nur empfohlen werden, die vom BMF in dem Schreiben aufgestellten Anforderungen bzw. Nachweisvoraussetzungen penibel einzuhalten, damit ihm die Steuerfreiheit der Fahrzeuglieferung nicht versagt werden kann. Die ZDK-Rechtsabteilung wird hierzu das bekannte Merkblatt zu den innergemeinschaftlichen Lieferungen aktualisieren und an das BMF-Schreiben – insbesondere hinsichtlich der Ausführlichkeit – anpassen. Soweit sich die Betriebe aber an die Vorgaben des bisher veröffentlichten Merkblatts gehalten haben, dürfte es nach Ansicht der Rechtsabteilung keine Probleme geben, da es alle von der Finanzverwaltung geforderten Nachweise auch bisher schon erwähnt hat.
























