[22.10.2009] Die Erbschaftssteuer wird ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt. Durch die Erbschaftssteuerreform ändern sich auch die Rahmenbedingungen für Betriebsübergaben im Kfz-Gewerbe. Einen ersten Überblick über die voraussichtliche Erbschaftsteuer, die bei einer Unternehmensübergabe anfallen würde, gibt der Online-Rechner vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Der Rechner ermittelt mit der Eingabe weniger Daten, die Steuerdifferenz zwischen altem und neuem Recht. Wer beabsichtigt, sein Unternehmen an die nachfolgende Generation zu übergeben, sollte also prüfen, ob das neue oder das bisherige Recht für ihn günstiger ist und wie viel Steuern gespart werden können.
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