[31.03.2010] Ab 1. April 2010 treten neue Pflichten für den so genannten Adresshandel, also die Übermittlung von Daten für Werbung, in Kraft. Künftig dürfen Listendaten nur noch dann an Dritte für Werbezwecke ohne Einwilligung des Kunden übermittelt werden, wenn aus der Werbung des Dritten eindeutig hervorgeht, wer die Daten erstmals erhoben hat.
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