[22.10.2009] Die Werbung mit dem Begriff "Unfallschadenabwicklung" ist in Printmedien oder im Internet unzulässig. Der Begriff könne gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, nämlich dann, wenn es um Rechtsfragen aus dem Unfall geht, die mit dem Reparaturvorgang nichts zu tun haben, oder um Haftungsfragen.
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