
Sicherheit fährt bei Tuning-Autos mit
Bonn. Spoiler hinten, Xenon-Licht vorn, Chip unter der Motorhaube, satter Sound aus dem Kofferraum – das Schönheitsgeschäft mit dem Auto boomt. Für mehr Individualität geben die Deutschen jährlich rund 800 Millionen Euro aus. Besonders gefragt sind laut Verband der Automobil Tuner (VDAT) Rad-Reifenkombinationen, weit abgeschlagen folgen Fahrwerkskomponenten, Schalldämpfer und Motoroptimierungen. Die Trends der Frühjahrs- und Sommersaison 2011: Bicolor-Räder und solche mit Tattoos.
Damit die Schönheits-OP keinen Makel hinterlässt, raten Innungsbetriebe des Kraftfahrzeuggewerbes beim Kauf und Einbau zur Vorsicht. Sicherheit und Umweltschutz brauchen Brief und Siegel. Tuningfreaks sollten Zubehör mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG), EG- oder ECE-Genehmigung kaufen. Werden Teile mit diesen amtlichen Prüfzeugnissen verbaut, reicht es, die Unterlagen mit sich zu führen. Nur wenn der Hersteller es ausdrücklich verlangt, wird die Vorstellung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen für die Ausstellung einer „Anbaubescheinigung“ Pflicht. Das gilt auch immer nach der Montage von Tuningzubehör mit Teilegutachten (TGA).
Chip-Tuning ist so ein Fall. Nicht genug damit: Das Power Kit erhöht Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit, verschlechtert häufig aber auch das Abgas- und Geräuschverhalten. In diesem Fall kann die Polizei das Auto aus dem Verkehr ziehen. Davor schützen ABE oder TGA und zusätzlich der Eintrag in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle unter Vorlage des Sachverständigengutachtens. Liegen keinerlei Prüfzeugnisse vor, muss der An-, Um- oder Einbau von Tuningteilen generell einzeln abgenommen werden – ein teurer Spaß. Bastlers Grenzen sind übrigens nicht nur beim Chip-Tuning schnell erreicht.
„Ärger gibt es immer wieder mit Schnäppchen aus dem Internet“, weiß Roger Eggers, Tuningexperte vom TÜV Nord. „Bremsbeläge und Felgen für den Bruchteil des Originalpreises sind oft Plagiate aus Fernost ohne amtliche Prüfzeugnisse.“ Und selbst wenn sie versprochen werden, raten die Profis, sich die Unterlagen mailen zu lassen und die Werkstatt oder einen Sachverständigen zu konsultieren. Vorsicht gilt auch bei so genannten Xenonbrennern. Einfach die Halogen- mit der Xenon-Glühlampe tauschen – das ist verboten. Wer auf das Flutlicht nicht verzichten will, kommt um den kompletten Scheinwerfersatz mit den entsprechenden Papieren und, falls nicht schon vorhanden, Scheinwerferreinigungsanlage und automatische Leuchtweitenregulierung nicht herum.
Über Tuningarbeiten sollte die Versicherung im Bilde sein. Erhöht sich wie beispielsweise beim Chiptuning die Leistung und somit die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, wird die Meldung sogar zur Pflicht. Im Schadenfall riskiert der Versicherungsnehmer sonst, einen Teil der Kosten selbst bezahlen zu müssen. Viele Schönmacher wie edle Alufelgen haben außerdem einen höheren Wiederbeschaffungswert als die Serienausstattung. Nach einem Diebstahl wird der ersetzt. Vorausgesetzt, sie stehen in der Liste der mitversicherten Teile in der Kasko-Police.
Die Nummer sicher: Lassen Sie den Innungsbetrieb Tuningteile ordern und den Schraubenschlüssel schwingen. Dann fährt sich’s schneller, tiefer, individueller – vor allem aber sicherer























