Bei der Abrechnung eines Unfallschadens kann der Geschädigte zwischen einer fiktiven oder konkreten Abrechnung wählen. Eine Kombination aus beidem ist nicht möglich.
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Für die Reparatur eines älteren Fahrzeugs kann der Verweis der Versicherung an eine günstigere, freie Fachwerkstatt zulässig sein.
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Für ein Unfallfahrzeug, das jahrelang auf dem Werkstattgelände steht, kann eine Kfz-Werkstatt nicht beliebig Standgeldkosten nehmen. Zu diesem Beschluss kam das OLG Koblenz.
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