29.08.2025
Stellungnahme zur Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Zielsetzung der Novelle der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung ausdrücklich, die Vorgaben der RED III in deutsches Recht zu übertragen und dabei insbesondere die Betrugsprävention im Bereich der Biokraftstoffe deutlich zu stärken. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist es von zentraler Bedeutung, dass die Lieferketten für Biokraftstoffe transparent, nachvollziehbar und zuverlässig kontrollierbar sind. Nur wenn Missbrauch konsequent unterbunden wird, können nachhaltige Kraftstoffe einen fairen und glaubwürdigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Weiterlesen