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Durchbruch bei Fahrzeugdaten: EU-Reform stärkt freien Wettbewerb im Kfz-Service

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet die
Überarbeitung von Anhang X der europäischen Typgenehmigungsvorschriften als
entscheidenden Fortschritt für Wettbewerb und Datenzugang im Aftermarket – und als Ergebnis
eines langen, beharrlichen Einsatzes für faire Marktbedingungen. Die Europäische Kommission
trägt damit der rasanten Entwicklung hin zu softwaregetriebenen Fahrzeugen Rechnung.

„Mit der Überarbeitung von Anhang X ist ein entscheidender Schritt gelungen, um den fairen
Wettbewerb im Kfz-Service-Markt auch im Zeitalter softwaregetriebener Fahrzeuge zu sichern“,
erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Der diskriminierungsfreie Zugang zu Fahrzeugdaten ist
die Grundlage für funktionierenden Wettbewerb – und damit letztlich auch für bezahlbare
Mobilität.“

Moderner Ordnungsrahmen für den Datenzugang

Im Kern schafft die Reform der EU Kommission einen zukunftsfesten Rahmen für den Zugang zu
Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) sowie On-Board-Diagnosedaten (OBD). Die
Vorgaben gelten nun konsequent antriebsunabhängig und werden auf aktuelle Normen
gestützt. Gleichzeitig weitet die EU die Informationspflichten der Hersteller deutlich aus – von
präzisen Diagnose- und Softwaredaten bis hin zu Kalibrierungsinformationen für moderne
Assistenzsysteme und spezifischen Anforderungen im Umgang mit Hochvoltbatterien.

„Die Realität in den Werkstätten hat sich längst verändert. Moderne Fahrzeuge sind
hochkomplexe, digital gesteuerte Systeme. Ohne präzise Daten, Softwarezugang und
Kalibrierungsinformationen ist eine fachgerechte Reparatur schlicht nicht mehr möglich“,
betont Peckruhn. „Die neuen Vorgaben schaffen hier endlich die notwendige Klarheit.“

Mehr Datenqualität, offene Schnittstellen

Ein besonderer Fokus liegt auf der Qualität und Nutzbarkeit der Daten: Künftig müssen diese in
maschinenlesbarer Form, in derselben Detailtiefe wie herstellerinterne Informationen und über
standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden. Auch bei Softwarezugang, Neuprogrammierung von Steuergeräten und Teileaktivierung stärkt die Verordnung gezielt offene, nicht-proprietäre Lösungen – ein wesentlicher Hebel für fairen Wettbewerb im Markt.

„Entscheidend wird sein, dass die neuen Cybersicherheitsanforderungen nicht als Vorwand
genutzt werden, um den Zugang faktisch wieder einzuschränken. Hier werden wir sehr genau
hinschauen und uns aktiv in die Ausgestaltung einbringen“, so Peckruhn.

OBD-Forum: Umsetzung aktiv mitgestalten

Flankiert wird die Reform durch die Einrichtung eines OBD-Forums, das die weitere
Ausgestaltung begleiten soll. Der ZDK wird sich hier gemeinsam mit seinem europäischen
Dachverband Automotive Mobility Europe (AME) aktiv einbringen.
„Dass das OBD-Forum jetzt kommt, ist ein großer Erfolg unserer verbandspolitischen Arbeit“,
betont Peckruhn. „Wir werden dort mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Interessen der
fabrikatsgebundenen und freien Werkstätten angemessen berücksichtigt werden.“

Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft, dabei wird der ZDK die Umsetzung eng
begleiten und praxisnahe Leitfäden entwickeln. „Unser Ziel ist klar: Auch in Zukunft müssen
unabhängige Werkstätten in der Lage sein, Fahrzeuge aller Marken vollständig, sicher und
wirtschaftlich zu warten und zu reparieren“, resümiert Peckruhn. „Dafür werden wir uns
weiterhin mit voller Kraft einsetzen.“