Verbandsarbeit
Neu im/für den Autohandel: EU-Label zu Garantie und Gewährleistung
2026 bringt rechtliche Neuerungen: Ab September müssen gewerbliche Verkäufer die Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie gewerbliche Garantien aufklären. Die jüngst durch die EU-Kommission erlassene Durchführungsverordnung enthält nun Vorgaben zu Inhalt und Gestaltung zweier Label, die zwingend umzusetzen sind. Die wesentlichen Forderungen aus der Stellungnahme des ZDK wurden berücksichtigt!
ZDK plädiert für unbürokratische Umsetzung der E-Prämie
Der ZDK hat den zuständigen Ministerien einen Vorschlag zur Ausgestaltung der angekündigten Kaufprämie für „klimafreundliche soziale Mobilität" vorgelegt. Der ZDK plädiert dafür, Anträge – analog zur 2023 ausgelaufenen KfW-Wallbox-Förderung – bereits vor dem Fahrzeugkauf prüfen und genehmigen zu lassen, um das Förderverfahren bürokratiearm und händlerfreundlich zu gestalten.
Das Durchleitungsmodell als Schlüssel für einen fairen und wettbewerblichen Fahrstrommarkt – Gemeinsames Positionspapier des ZDK, VDIK und BBM
Der steigende Bedarf an verlässlicher, transparenter und kundenorientierter Ladeinfrastruktur macht eine zukunftsfähige Ausgestaltung des Fahrstrommarktes dringlicher denn je. Vor diesem Hintergrund legen der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM) dieses gemeinsame Positionspapier vor.
Sonderabschreibung für E-Gebrauchtwagen: BMF bestätigt ZDK-Forderung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einer zentralen Forderung des ZDK entsprochen und in einem Schreiben an unsere Bonner Zentrale rechtsverbindlich klargestellt, dass die neue degressive Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG nicht nur für Neuwagen, sondern ausdrücklich auch für gebrauchte E-Fahrzeuge gilt. Damit erhalten Autohäuser wichtigen Rückenwind bei der Vermarktung gebrauchter Elektrofahrzeuge – und gewerbliche Steuerpflichtige können den Steuerbonus ohne zusätzliche Hürden nutzen.
Mobilität der Zukunft sichern - Ein Fahrplan für die Zukunft des Kfz-Gewerbes
Die anstehende Transformation des Automobilsektors stellt Betriebe, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Politik gleichermaßen vor große Herausforderungen. Als zentraler Partner der Mobilitätswirtschaft vertritt das Kfz-Gewerbe die Interessen von rund 40.000 mittelständischen Betrieben mit 468.000 Beschäftigten in Deutschland. Mit rund 98.000 Auszubildenden sind wir nach wie vor die Zukunftsbranche für Deutschland.
Vorstandssitzung Alliance of European Car Dealers and Repairers (AECDR)
Am 30. September trat der Vorstand der Alliance of European Car Dealers and Repairers (AECDR) in Köln zu einer Klausurtagung zusammen. Im Mittelpunkt standen Fragen der strategischen Weiterentwicklung des Verbandes, der sich als Sprachrohr der europäischen Fabrikatsverbänden und seiner Markenhändler für die Interessenvertretung im Automobilsektor versteht.
Stellungnahme zur Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Zielsetzung der Novelle der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung ausdrücklich, die Vorgaben der RED III in deutsches Recht zu übertragen und dabei insbesondere die Betrugsprävention im Bereich der Biokraftstoffe deutlich zu stärken. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist es von zentraler Bedeutung, dass die Lieferketten für Biokraftstoffe transparent, nachvollziehbar und zuverlässig kontrollierbar sind. Nur wenn Missbrauch konsequent unterbunden wird, können nachhaltige Kraftstoffe einen fairen und glaubwürdigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
ZDK-Präsident Thomas Peckruhn nimmt Stellung zur aktuellen politischen Lage sowie zur verbandspolitischen Situation des ZDK. Hier die Kernaussagen.
„Wer jetzt das Rad neu erfinden will, verschwendet wertvolle Zeit.“ Ungeachtet der Aktivitäten um die Gründung des neuen Autohandelsverbands VAD fokussiert sich der ZDK unter Präsident Thomas Peckruhn auf die Reform des Zentralverbands. Eine geänderte Satzung soll eine stärkere und direkte Mitwirkung der Mitgliedsverbände ermöglichen.
Elektromobilität: Sonderabschreibung nicht nur für Neufahrzeuge
Zum vor kurzem verabschiedeten Innovationsboostergesetz gibt es aktuell Unsicherheiten bei den Kfz-Betrieben zum Anwendungsbereich der darin enthaltenen Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge. In der Antwort auf eine ZDK-Anfrage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Beschränkung ausschließlich auf Neufahrzeuge verneint.
Gesetzentwurf zur Energie- und Stromsteuer benachteiligt das Kfz-Gewerbe – ZDK nimmt Stellung im Sinne des Mittelstands
ZDK fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Strom- und Energiesteuer: Das Kfz-Gewerbe bleibt trotz hoher Stromkosten und zentraler Rolle bei der Elektromobilität von Entlastungen ausgeschlossen. Ladestrom wird weiterhin voll besteuert, auch private Nutzer profitieren nicht. Der ZDK fordert die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Stromsteuersenkung für alle, um den Mittelstand zu entlasten und Elektromobilität attraktiv zu gestalten.
ZDK-Erfolg beim Bewohnerparken
Mit der geplanten Änderung des § 6 Abs. 1 StVG wird eine zentrale Forderung des ZDK umgesetzt: Künftig können auch weitere Personengruppen, darunter gebietsansässige Unternehmen, Anspruch auf Bewohnerparkausweise erhalten. Damit wird der Weg zur Gleichstellung von Handwerksbetrieben mit privaten Anwohnern geebnet – ein wichtiger erster Schritt, den der ZDK weiterhin aktiv begleiten wird.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz)
Der Gesetzentwurf ist damit weniger weitreichend als die frühere Reforminitiative, fokussiert sich aber auf klar umsetzbare Maßnahmen mit unmittelbarem Beschleunigungseffekt. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen eröffnen sich dadurch realistische Verbesserungen im Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die mit dem vorliegenden Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes verfolgten Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung öffentlicher Auftragsvergaben ausdrücklich. Die vorgesehene Neuausrichtung des Vergaberechts ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau, mehr Praxisnähe und einer fairen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an öffentlichen Aufträgen.