Möglichkeiten für Autohäuser zur Teilnahme an i-Kfz
Bei der sog. Online-Zulassung ist zu unterscheiden zwischen den i-Kfz-Portalen der Zulassungsbehörden und der Großkundenschnittstelle des KBA:
- Über die eigenen i-Kfz-Portale der Zulassungsbehörden können alle Fahrzeughalter (auch Autohäuser) nur eigene Fahrzeuge zulassen bzw. abmelden. (Hinweis: Trotz häufigem Massengeschäft im Autohaus ist die jeweilige Zulassung hier nur über Einzelvorgänge und mit dem elektronischem Personalausweis des Fahrzeughalters möglich).
- Über die beim KBA eingerichtete Großkundenschnittstelle (GKS) können Autohäuser dagegen Zulassungen sowohl von eigenen Fahrzeugen als auch von Kundenfahrzeugen durchführen. Bei der GKS gibt es zudem zwei Vorgehensweisen:
> Einrichtung einer eigenen GKS des Autohauses (Voraussetzung: Durchführung von mehr als 500 Zulassungsvorgängen jeglicher Art im Jahr)
> Zulassung über die GKS eines Dritten (Dienstleister; z.B. MDC)
- Voraussetzung für beide Wege zur Kommunikation mit dem KBA: Vorhalten einer zugelassenen Software. Lösung: ZDK Onlinezulassung - Kooperation mit MyDigitalCar (MDC). Vor allem bietet die MDC-Software eine Lösung sowohl für Einzel- als auch für Massen-Zulassungen (z.B. im Flottengeschäft)