EuGH-Urteil zu Restriktionen beim Zugang zu OBD-Informationen

ZDK-Forderung: Schnelle und klare sowie einheitliche sektorspezifische Regulierung für den Zugang zu Fahrzeugdaten

Bonn/Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem heutigen Urteil herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zu den On-Board-Diagnose (OBD)-Systemen von Fahrzeugen als rechtswidrig eingestuft. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert ein höchstmögliches Maß an Sicherheit beim Zugang zum Fahrzeug und setzt sich mit Nachdruck für sinnvolle Maßnahmen im Reparaturmarkt ein. Dafür leistet das Urteil des EuGH einen bedeutenden Beitrag, weil es eine wichtige Grundlage für herstellerübergreifende Lösungen ist.

ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel sagt: „Das Urteil ist im Sinne der Kunden, weil herstellerübergreifende harmonisierte Lösungen für den sicheren Zugang zu Fahrzeug-Informationen gut für die Fahrzeugsicherheit sind und einen fairen Wettbewerb für die Fahrzeugreparatur ermöglichen. Deswegen fordern wir eine schnelle sektorspezifische Gesetzgebung für den Zugang zu Fahrzeugdaten. In einer solchen Regulierung können geeignete Maßnahmen geschaffen werden, die unter Einhaltung höchstmöglicher Schutzvorgaben einen fairen Wettbewerb im Reparaturmarkt ermöglichen.“

Geeignete Autorisierungsverfahren, wie das SERMI-Verfahren, seien bereits eingeführt und könnten ebenfalls dafür genutzt werden, so Scheel weiter.