Fahrzeugdaten-Regulierung der EU: Verbände bitten Habeck und Wissing um Hilfe

Berlin/Bonn. Die mehrfach angekündigte sektorspezifische Regulierung der Europäischen Union (EU) zu Fahrzeugdaten droht zu scheitern. Eine Verbändeallianz, bestehend aus ADAC, ASA, BRV, GDV, GVA, VIA, wdk, ZDK und ZKF, hat sich daher per Brief an die Bundesminister Wissing und Habeck gewandt und um Unterstützung der Bundesregierung für den Fortgang des legislativen Verfahrens gebeten.

„Unser gemeinsames Ziel ist es darauf hinzuwirken, dass die Veröffentlichung des Entwurfs der sektorspezifischen Regulierung durch die EU-Kommission zeitnah geschieht, damit sich das EU-Parlament realistischerweise noch in dieser Legislaturperiode mit dem Entwurf befassen kann“, so ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.

Daher fordere die Verbändeallianz sofortiges Handeln der EU-Kommission, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Fahrzeugherstellern und anderen Dienstleistern zu ermöglichen: „Gerade jetzt arbeiten viele Akteure an innovativen digitalen Geschäftsmodellen, deswegen ist ein schnelles Handeln des Gesetzgebers geboten“, so Scheel.

Zum Hintergrund: Auf europäischer Ebene sollte in diesem Jahr eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen präsentiert werden. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission haben die Notwendigkeit hierfür deutlich dargelegt. Die Regulierung droht nun aber zu scheitern. Denn EU-Kommissar Breton hat die schon durchgeführte Folgenabschätzung einer sektorspezifischen Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten nicht für die Prüfung im Februar an den Ausschuss für Regulierungskontrolle weitergegeben.

Seit über sechs Jahren weist die Verbändeallianz eindringlich darauf hin, dass bei Dienstleistungen rund um die Mobilität ein fairer Wettbewerb für andere Dienstleister derzeit nicht möglich ist, weil Fahrzeugdaten nicht in dem dafür nötigen Umfang und der nötigen Qualität allen Dienstleistern zur Verfügung stehen. Autohändler und Werkstätten haben dadurch einen Wettbewerbsnachteil. Weniger Innovationen und höhere Kosten für die Verbraucher sind die Folge. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollte die Bundesregierung auf den schnellen Fortgang der Gesetzgebung hinwirken.