Geldwäscheprävention: Was der Kfz-Handel beachten muss

Bonn. Das Thema Geldwäsche wird im Automobilhandel oftmals unterschätzt, mutmaßlich entgehen dem deutschen Staat dadurch pro Jahr in etwa 100 Millionen Euro an Steuergeldern. Steigende Exporte im Kfz-Gewerbe sowie anonymisierte Verkaufsaktivitäten über das Internet sind hier zwei wesentliche Einfallstore.

Der Kfz-Handel muss neben einer geänderten Rechtsgrundlage jetzt auch Embargomaßnahmen durch die aktuellen Kriegsereignisse berücksichtigen.

Aufklärung zu diesen und weiteren Punkten bietet die 5. Fachtagung zur Geldwäscheprävention am 17. Mai in Köln. Sie wird vom ZDK in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention und der Akademie Deutsches Kfz-Gewerbe (TAK) durchgeführt.

„Auf unserer diesjährigen Fachtagung werden wir auf das geänderte Geldwäschegesetz eingehen, einen Einblick in die Arbeit von Behörden geben und vor allem praxisorientierte Lösungen für Kfz-Betriebe aufzeigen“, sagt Ulrich Dilchert, ZDK-Geschäftsführer Recht, Steuern, Tarife.

Auf dem Event berichten Angehörige der Geldwäscheaufsicht /-prävention für den Nicht-Finanzsektor in der Berliner Senatsverwaltung über die Risikovorbeugung von Geldwäsche im Kfz-Handel. Daneben werden Geldwäscheverdachtsmeldungen von einer großen Autohausgruppe zusammen mit einer Unternehmensberatung näher betrachtet.

Außerdem erwartet die Teilnehmer:innen unter anderem ein Vortrag von der beim Zoll angesiedelten Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zum Thema Barzahlung im An- und Verkauf hochwertiger Güter und ein Überblick der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt über fahrzeugbezogene Geldwäscheermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität.

Die Veranstaltung wird in diesem Jahr erneut in Hybridform – vor Ort und per Livestream – stattfinden. Das gesamte Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.tak.de.