Kfz-Gewerbe: Generelle 2G-Regel im Autohandel nicht zumutbar

Bonn. Die vom designierten Bundeskanzler Olaf Scholz ins Spiel gebrachte bundesweite 2G-Regelung für den gesamten Einzelhandel (ausgenommen für Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs) stößt im Kraftfahrzeuggewerbe auf Ablehnung. In seiner heutigen Online-Sitzung sprach sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) dafür aus, hier eine differenzierte Lösung auf den Weg zu bringen.

Die Autohäuser seien erwiesenermaßen keine Infektionsherde, da sie in der Regel über große Ausstellungs- und Verkaufsbereiche verfügten, in denen jeweils nur wenige Kunden gleichzeitig anwesend seien und deshalb auch weder Gedränge noch Schlange stehen herrsche. Insofern müssten die Kundinnen und Kunden auch weiterhin die Möglichkeit haben, auf Basis eines negativen Schnelltestergebnisses ein Autohaus aufsuchen zu können.

„Um es noch einmal zu betonen: Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Corona-Pandemie durch die Steigerung der Impfquote erfolgreich zu bekämpfen“, so Karpinski. Zugangsbeschränkungen für Autohäuser seien dafür jedoch kein geeignetes Instrument.

„Die möglichen Beschränkungen treffen den Automobilhandel in einer äußerst kritischen Phase: Erst war der Präsenzhandel im ersten Halbjahr durch den Lockdown fast komplett lahmgelegt, und als wir wieder durchstarten wollten, hat uns die Halbleiter-Krise in der zweiten Jahreshälfte das Neuwagengeschäft verhagelt. Daher wird das Autojahr 2021 wohl noch schlechter ausfallen als das Krisenjahr 2020“, so der ZDK-Präsident. Eine erneute Einschränkung des Geschäftsbetriebs sei jedoch für den Automobilhandel weder zu verkraften noch zumutbar. Daher müsse alles getan werden, um eine weitere Verschärfung der Situation durch eine undifferenzierte 2G-Regelung zu vermeiden.