Bonn. Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) steht offenbar vor der Verlängerung. Das legt eine in der vergangenen Woche erfolgte Veröffentlichung auf dem Informationsportal der EU-Kommission nahe. Darin heißt es, die im Zeitraum 2018-2021 durchgeführte Bewertung der am 31. Mai 2023 auslaufenden wettbewerbsrechtlichen Gruppenfreistellungsvorschriften für den Kraftfahrzeugsektor habe ergeben, dass diese Vorschriften ihren Zweck nach wie vor erfüllen. Ziel sei es daher, „die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor um weitere fünf Jahre zu verlängern“.
„Wir werten diese Nachricht als positives Signal, dass die Kfz-GVO verlängert werden soll“, so ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. „Das ist ein wichtiger Erfolg unserer intensiven Verbandsarbeit, der allen Kfz-Betrieben zugutekommen wird, ganz gleich ob markengebunden oder frei.“ Das Kfz-Gewerbe und der Kfz-Teilehandel seien die einzigen Branchen, für die es eine sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung gebe und die sich bewährt habe. Nachdem jetzt die grundsätzliche Richtung vorgegeben worden sei, stünde aber laut Hülsdonk noch weitere Feinarbeit an. Denn an den die Kfz-GVO ergänzenden Leitlinien seien nun laut EU-Kommission noch begrenzte gezielte Änderungen vorzunehmen. Dazu werde der ZDK seine Expertise beisteuern, wie bisher bereits geschehen. „Sobald die abgestimmten Ergebnisse unserer Arbeit vorliegen, werden wir darüber informieren“, so Hülsdonk abschließend.
Zum Hintergrund:
In einer Presseverlautbarung der EU-Kommission vom 28. Mai 2021 zu den Ergebnissen der Evaluierung der Kfz-GVO hatte es bezogen auf die Märkte für die Reparatur von Kraftfahrzeugen geheißen, die Evaluierung habe ergeben, dass viele zugelassene Werkstätten über beträchtliche lokale Marktmacht verfügten und dass der markeninterne Wettbewerb innerhalb der Netze der zugelassenen Werkstätten durch strenge und detaillierte Qualitätskriterien beschränkt zu sein scheine. Der Evaluierung zufolge könnten unabhängige Werkstätten jedoch nur dann weiterhin erheblichen Wettbewerbsdruck ausüben, wenn sie Zugang zu wichtigen Vorleistungen wie Ersatzteilen, Werkzeugen, Schulungen, technischen Informationen und fahrzeuginternen Daten hätten. „Die Evaluierung ergab, dass der gegenwärtige Rahmen für diese Märkte geeignet ist, aber möglicherweise in gewissem Maße aktualisiert werden sollte, um der zunehmenden Bedeutung von Daten Rechnung zu tragen“, hieß es in der Presseverlautbarung der EU-Kommission.