Berlin/Bonn. Wie sollen die Markteilnehmer des automobilen Aftermarkets zukünftig Daten aus dem Fahrzeug für ihre Geschäftsmodelle nutzen können? Über eine wie immer geartete externe Schnittstelle, zum Beispiel einen Treuhänder, oder über das Fahrzeug als offene, interoperable Schnittstelle?
Beim virtuellen 14. Berliner Automobildialog, moderiert von Dr. Christoph Konrad und Alex Jan Erdmann vom ZDK-Hauptstadtbüro, gingen vier Experten auf verschiedene Aspekte der Thematik ein. Ismail Ertug, MdEP, wies auf die europäische Zielsetzung eines einheitlichen Binnenmarkts auch für den Datenaustausch mit sektorübergreifenden Standards hin. Bei den zunehmend vernetzten Fahrzeugen müsse das Thema Datensicherheit im Vordergrund stehen. Die Datenhoheit dürfe jedoch nicht nur bei einem Sektor liegen.
Im Rahmen der laufenden öffentlichen Konsultation habe der ZDK ja bereits seine Expertise zum geplanten Wettbewerbsrahmen der Europäischen Kommission eingebracht. Es sei aber durchaus sinnvoll, darüber hinaus bei weiteren Schlüsselfiguren in Brüssel für die eigenen Vorstellungen zu werben, wobei er gern behilflich sei. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden EU-Verordnung oder -Regulierung werde es nun unter normalen Umständen wohl ein bis zwei Jahre dauern.
Wettbewerb erhalten, Monopole vermeiden – das war die klare Botschaft zum Thema Datennutzung von Dr. Tibor Pataki, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Er betonte, dass der Kunde entscheiden solle, wer die Daten aus seinem Fahrzeug nutzen dürfe. Wettbewerbsfreiheit sei nur dann gegeben, wenn allen Marktteilnehmern ein gleichberechtigter Zugang ermöglicht werde.
Unterstützt wurde er dabei von Fred Blüthner von der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH. Er wies insbesondere auf die Notwendigkeit des fairen Datenzugangs für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wie etwa der Hauptuntersuchung hin.
Den Blick auf die Anforderungen des mittelständischen Handwerks beim Datenzugang lenkte Dr. Alexander Barthel vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Hersteller intelligenter Geräte und Systeme, etwa für Anwendungen im „smart home“ oder für „smart living“, dürften keinen Daten-Bypass am Handwerk vorbei direkt zum Kunden legen. Hier gebe es ungeklärte Sachverhalte im aktuellen Wettbewerbsrecht, die durch die anstehende 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt werden sollten.