Saisonkennzeichen: praktisch und günstig

Eben noch schlummerten sie in Garagen, Scheunen oder Parkhäusern. Jetzt erwachen Oldtimer, Cabrio, Motorrad und Wohnmobil aus dem Winterschlaf und zeigen sich in voller Schönheit. Den Start ins Fahrvergnügen auf Zeit erleichtern Saisonkennzeichen. Ihre Vorteile und was die Fahrzeughalter alles beachten sollten.

Zulassung: praktisch

Saisonkennzeichen lohnen sich für Fahrzeuge wie Cabrio, Motorräder, Oldtimer und Wohnmobile, die im Winter in der Regel nicht gefahren werden. Der große Vorteil: Die jährliche An- und Abmeldung entfällt. Einmal beantragt ist die Zulassung bis auf Widerruf gültig. Das spart Zeit und Geld. Vorausgesetzt allerdings, für den Winterschlaf steht ein privater Abstellplatz zur Verfügung. Muss für die Unterbringung ein Stellplatz angemietet werden, kann die Kosteneinsparung bei Zulassung, Steuer und Versicherung schnell flöten gehen.

Zeitraum: begrenzt

Cabrio, Bike & Co. mit Saisonkennzeichen dürfen minimal zwei, maximal elf Monate im Jahr rollen. Danach ruht der Versicherungsschutz. Welcher Zeitraum gilt, steht rechts auf dem Nummernschild: Die Zahl über dem Strich gibt den ersten Monat des Gültigkeitszeitraums an, die Zahl unterm Strich den letzten Monat. Der Zulassungszeitraum darf nicht über das Jahr verteilt werden.

Missachtung: teuer

In der Ruhepause steht das Fahrzeug auf Privatgrund. Wer Saisonfahrzeuge dann auf öffentlichen Straßen parkt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro plus Abschleppkosten. Wer sie hier sogar bewegt, kann mit 50 Euro bestraft werden. Kommt es mit abgelaufenem Saisonkennzeichen zu einem Unfall, ist die Versicherung aus der Zahlungspflicht. Schlimmer noch: Ohne Versicherung zu fahren gilt als Straftat.

Tipp: Sollte das Fahrzeug in der Ruhepause verkauft und es dazu bewegt werden, hilft ein Kurzzeitkennzeichen weiter.

Steuer und Versicherung: günstig

Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge werden nur für die Zulassungszeit fällig. Für den Anspruch auf eine bessere Schadenfreiheitsklasse in der Versicherung müssen die Fahrzeuge mindestens sechs Monate angemeldet sein.

HU und AU: gesondert geregelt

Fallen Haupt- und Abgasuntersuchung in die Ruhepause, müssen Saisonfahrzeuge mit Beginn der nächsten Fahrzeit zur HU und AU in die Werkstatt.