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Nach den aktuellen Beschlüssen des Corona-Krisengipfels bleiben die Kfz-Werkstätten aufgrund ihrer Systemrelevanz geöffnet, und Automobile können weiterhin produziert werden. Der stationäre Autohandel als Absatzkanal bleibt jedoch zunächst bis Mitte Februar untersagt.
Mit Blick auf die morgen anstehenden weiteren Bund-Länder-Gespräche zur Corona-Pandemie weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisch auf die besondere Situation in den Autohäusern hin.
Gebrauchtwagen waren auch im Dezember stark nachgefragt. So wechselten nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) etwas mehr als 526 000 Pkw die Besitzer, das waren 5,3 Prozent mehr als im Dezember des Vorjahres.
Nach den aktuellen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer ist der stationäre Autohandel weiter bis Ende Januar untersagt.