Dezember - Silvester, Alkohol und das Auto

Silvester, Alkohol und das Auto

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Wer Silvester mit Alkohol feiert, lässt danach das Auto stehen.

Silvesternacht – Alkohol – das Auto bleibt stehen!

In kaum einer anderen Nacht wird so viel Alkohol getrunken wie in der Nacht der Nächte. Nach der Party aber noch Autofahren geht gar nicht. Trinkt beispielsweise ein Mann mit 80 Kilo Gewicht von 20 Uhr bis 1 Uhr morgens jede Stunde einen halben Liter Bier und einen Schnaps, hat er am Ende rund 1,55 Promille im Blut. Setzt er sich dann ans Steuer eines Autos, droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug.

Bei einem Unfall wird es teuer: Ein Regress der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung droht und die Kaskoversicherung kann die Leistung voll oder teilweise kürzen. Also nach der Silvesterparty Finger weg vom Steuer!

Polizeikontrolle am Neujahrsmorgen drohen

Sich am Neujahrsmorgen ans Steuer setzen – oft ist auch das keine gute Idee! Die Gefahr des Restalkohols am Morgen nach einer alkoholreichen Nacht wird schnell unterschätzt. Restalkohol, Übermüdung und Kater beeinflussen das Reaktionsvermögen negativ.

Wer dann einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkten und Führerscheinentzug rechnen. Erst im Laufe des Tages baut sich Restalkohol vollständig ab. Unser Mustermann hat erst gegen 14 Uhr wieder unter 0,3 Promille im Blut.

Promilleberechnungen bilden aber immer nur einen Orientierungswert. Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert. Da hilft auch kein Schlafen, Schwitzen, Kaffee trinken oder Duschen. Wundermittel und Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es auch nicht.

Das bedeutet, dass nach einer ausgedehnten Party am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promillegrenze liegen kann, warnen Experten. 

Wenn das Auto in der Silvesternacht beschädigt wird

Man hat die Silvesternacht vorbildlich ohne Auto verbracht und muss dann am Neujahrsmorgen feststellen, dass das Fahrzeug in der feucht-fröhlichen Nacht beschädigt wurde.

Wer haftet dafür und wie bekommt man seinen Schaden ersetzt? Kurze Antwort: Es kommt auf die Art des Schadens an. Die gute Nachricht zuerst: Wer einen Schaden verursacht, haftet – selbst an Silvester. Ist dieser nicht auffindbar, bleibt neben einer Anzeige bei der Polizei leider nur die Unterstützung der Kfz-Versicherung. Dabei kommt es darauf an, um welchen Schaden es geht. Entweder zahlt die Teilkasko- oder nur die Vollkaskoversicherung.

Für Schäden durch Brand und Glasbruch ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Bitte beachten: Die Versicherungen unterscheiden zwischen einem Brand – also Feuer, das ausgebrochen ist – und schwelender Glut. Fällt die Rakete auf das Dach des Autos und setzt dadurch etwas in Brand, greift die Teilkasko. Sengt der glimmende Rest einer Rakete ein Loch in das Verdeck des Cabrios, sorgt nur eine Vollkasko-Versicherung für Entschädigung.

Ein explodierender Böller auf der Motorhaube ist über die Teilkasko abgedeckt. Verursacht eine herabfallende Rakete eine Delle im Blech, ist das ein Fall für die Vollkasko.

Wird das Auto absichtlich zerkratzt, durch Flaschenwurf zerbeult oder anders beschädigt und der Schuldige lässt sich nicht ermitteln, greift die Vollkasko.

Dunkle, hässliche Spuren auf dem Lack, wie sie beim Anzünden und Abbrennen von Knallern auf Motorhaube oder Dach entstehen, sind ein Fall für die Vollkasko. Vorausgesetzt, der Verursacher bleibt unbekannt.

Zum Schluss noch ein Tipp: Am besten ist es, wenn das Auto in einer Garage, unter dem Carport oder ähnlichem geparkt wird. Auch kann man seinem Auto eine Nacht im Parkhaus spendieren. Oft reicht es aber schon, das Auto für die Silvesternacht einfach in einer ruhigen, weniger belebten Seitenstraße abzustellen.