Oktober - Der Abbiegeassistent

Der Abbiegeassistent – der Lebensretter

Sind Fußgänger und Radfahrer im toten Winkel des Lkw, können sie vom Fahrer schlecht gesehen werden. Abbiegeassitenten helfen, Unfälle zu vermeiden. Foto: Promotor

Leider gibt es sie immer wieder: Fußgänger und Radfahrer werden im Straßenverkehr von abbiegenden Lkw-Fahrern übersehen. Abbiegeassistenten erkennen Fußgänger und Radfahrer im toten Winkel und warnen Lkw- oder Busfahrer beziehungsweise bremsen den Laster ab. So lässt sich die Zahl der Unfälle deutlich reduzieren.

Aktiviert wird der Abbiegeassistent, wenn der Fahrer den rechten Blinker setzt oder langsamer fährt, als im Abbiegeassistenzsystem voreingestellt ist. Eine Warnung vor Hindernissen erfolgt für den Lkw-Fahrer optisch und akustisch.

Es gibt verschiedene Systeme. Kameras, Ultraschall, Radar- oder Infrarotsensoren helfen  Objekte im toten Winkel des Fahrzeugs zu erfassen.

Bei einem großen deutschen Lkw-Hersteller gibt es zum Beispiel einen radargestützten Abbiegeassistent im Angebot. Befindet sich ein bewegliches Objekt in der rechten seitlichen Überwachungszone, wird der Fahrer zunächst optisch informiert. In der A-Säule auf der Beifahrerseite leuchtet in Blickhöhe des Fahrers eine LED in Dreiecksform gelb auf.

Bei Kollisionsgefahr blinkt die LED-Leuchte mehrfach rot mit höherer Leuchtkraft, nach zwei Sekunden permanent rot. Zusätzlich ertönt bei drohender Kollision seitenrichtig ein Warnton über einen Lautsprecher der Radioanlage. So bietet der Abbiegeassistent dem Fahrer eine wesentliche Hilfestellung bei unübersichtlichen Ab- und Einbiege-Manövern.

Ist der Abbiegeassistent gesetzlich vorgeschrieben?

Eine europaweite schrittweise verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten ist erst ab 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen.

Das Bundesverkehrsministerium setzt mit der „Aktion Abbiegeassistent“ seit 2018 nationale Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten. Außerdem wurden die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Verbreitung zertifizierter Systeme geschaffen. Inzwischen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für sechs Abbiegeassistenzsysteme eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt.

Förderprogramm "Abbiegeassistent"

Das Ministerium fördert die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Förderung betrifft alle Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.

Ursprünglich standen im Rahmen des Förderprogramms für 2019 fünf Millionen Euro zur Verfügung. Diese Fördermittel waren bereits fünf Tage nach dem Start des Förderaufrufes vergeben. Wegen der Bedeutung des Themas für die Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden für 2019 weitere fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das Förderprogramm wird voraussichtlich fünf Jahre gelten. Es tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.

Das Bundesverkehrsministerium setzt sich in den Haushaltsverhandlungen  für eine Fortsetzung des Programms ein.