Man muss nicht Kultfilme wie „The Fog – Nebel des Graues“ sehen, um den Horror dicker Nebelschwaden zu erleben. Jeder Autofahrer ist schon einmal plötzlich in die wabernde Suppe eingetaucht. Das Grauen kommt häufig im Herbst und Winter, in den Morgen- und Abendstunden, auf Landstraßen, in Tälern, Senken und Gewässernähe.
Schaurig-gefährlich wird es, wenn wie aus dem Nichts dann Reh oder der Gegenverkehr erscheinen. Knapp 300 Unfälle mit Personenschaden gingen laut Statista 2024 auf das Konto von Nebel, satte 103 mehr als im Vorjahr. Häufige Ursachen: zu geringer Abstand und überhöhte Geschwindigkeit. Autofahrer haben es also oft selbst in der Hand, der Gefahr zu begegnen – mit vorausschauendem Fahren, aber auch mit Sicherheitsfeatures wie Nebelleuchten.
Fahrweise anpassen
Taucht die tückische Wand schlagartig auf, orientieren sich viele Autofahrer instinktiv an den Rückleuchten des Vorausfahrenden und kommen ihm gefährlich nah. Wenig Zeit, im Notfall rechtzeitig zu bremsen.
Daher gilt: runter vom Gas! Bei einer Sicht unter 100 Meter maximal Tempo 80 fahren, bei einer Sichtweite unter 50 Meter nicht schneller als 50 km/h. Orientierung geben auf Landstraßen und Autobahnen die Leitpfosten, die am Straßenrand im 50 Meter-Abstand stehen. Am besten hält man auch die Fahrbahnmarkierung im Auge.
Nebelleuchten richtig bedienen
Sie heißen nicht umsonst so: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. Also an mit den Lichthilfen, aber bitte korrekt.
Nebelscheinwerfer sitzen tief am Auto und leuchten den Bereich direkt vor dem Fahrzeug als auch den seitlichen Fahrbahnrand aus. Dadurch blenden sie Autofahrer und Entgegenkommende weniger. Laut Straßenverkehrs-Ordnung dürfen sie nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee eingeschaltet werden. Jeglicher anderer Gebrauch wird mit 20 bis 35 Euro bestraft. Nebelscheinwerfer können, müssen aber nicht strahlen.
Nebelschlussleuchten machen mit ihrem Sitz am Fahrzeugheck das Auto für den nachfolgenden Verkehr früher sichtbar und geben damit Orientierung. Zugleich warnen sie vor Auffahrunfällen. Wichtige Vorgaben: Erst ab einer Sichtweite von unter 50 Metern darf sie leuchten. Und das Tempo sollte 50 km/h nicht überschreiten. Wer das missachtet, riskiert Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro. Nebelschlussleuchten können auch innerorts eingeschaltet werden und sind generell wie Nebelscheinwerfer keine Pflicht.