Mit Nebelleuchten sicher durch die weiße Wand

Gerade in den Monaten Oktober bis Dezember bildet sich öfters Nebel auf den Straßen. Bild: Carabo_Spain/Pixabay

Ein Albtraum: Dicke Nebelschwaden ziehen von jetzt auf gleich über die Straßen. Vorzugsweise von Oktober bis Dezember, auf Landstraßen, in den Morgen- und Abendstunden. Die Sichtweite sinkt bis auf wenige Meter. Einem Ufo gleich tauchen Gegenverkehr und Wild aus der weißen Wand auf. Regelmäßig verunglücken dabei Radler, Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer. Auch im vergangenen Jahr machten laut Statistischem Bundesamt 309 Nebelunfälle mit Personenschaden Schlagzeilen.[1]

Neben bremsbereiter Fahrt und ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden senken Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte das Risiko. Der Name ist Programm: Mit ihnen sieht man nicht nur besser, man wird auch besser gesehen. Doch wie und wann nutzt man sie? Und vor allem: Was bringen sie?

Nebelscheinwerfer: kein Muss, aber weitsichtig

Die Zusatzscheinwerfer sitzen tief unten an der Fahrzeugfront und leuchten die Fahrbahn breit und flach aus. Sie werden zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet. Laut Paragraph 17, Absatz 3, der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aber nur dann, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee erheblich behindert ist. Bessert sich die Wetterlage, dürfen die Nebelscheinwerfer, die übrigens kein Muss sind, nicht mehr strahlen. Anderenfalls droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Nebelscheinwerfer lassen sich ohne großen Aufwand nachrüsten. Viele Hersteller haben die Montage an der Fahrzeugfront bereits vorgesehen.

Tagfahr-, Stand- und Fernlicht sind in Kombination mit Nebelscheinwerfern nicht geeignet. Sie leuchten die Straße nicht ausreichend aus.

Nebelschlussleuchte: ein Muss, weil sie Nachfolgende warnt

Sie ist obligatorisch, aber nur bei Sichtweiten unter 50 Meter erlaubt. Dann dürfen Autofahrer nicht schneller als mit Tempo 50 unterwegs sein – auch auf der Autobahn. Kleine Orientierungshilfe: Der Abstand zwischen zwei Leitpfosten entspricht genau dieser Länge. Wer die Nebelschlussleuchte unsachgemäß benutzt, riskiert wie bei den Nebelscheinwerfern eine Strafe ab 20 Euro. Eine Pflicht, sie einzuschalten, gibt es hingegen nicht.

Achtung: Die Nebelschlussleuchte warnt den nachfolgenden Verkehr, klar. Aber sich jetzt einfach an den Vordermann dranhängen? Bloß nicht! Schnell lockt die Leuchte zum dichten Auffahren, und der Crash ist programmiert.

[1]https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/ursachen-personenschaden2.html

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