Nur mit Warnweste sicher

Beim Reifenwechsel, auf dem Weg zur Notrufsäule oder beim Aufstellen des Warndreiecks sollte unbedingt eine Warnweste getragen werden. Bild: Pixabay/stux

Sie sind gelb, rot oder orange – Hauptsache reflektierend. Warnwesten schützen Menschen nach einem Unfall oder bei einer Panne. Sei es beim Reifenwechsel, auf dem Weg zur Notrufsäule oder beim Aufstellen des Warndreiecks. Andere Verkehrsteilnehmer sehen die Gestrandeten vor allem im Dunkeln um ein Vielfaches früher.

Weil das so ist, sind die grellen Überzieher seit 1. Juli 2014 in Deutschland Pflicht. Wie viele, wann und wo sie zum Einsatz kommen – hier sind die Fakten.

Auf die Norm achten

Wer eine Warnweste kaufen will, achtet auf das europäische Kontrollzeichen DIN EN 471. In welcher Farbe die Weste leuchtet, ist Geschmacksache.

Griffbereit platzieren

Warnwesten werden vor dem Aussteigen übergestreift und für den Ernstfall griffbereit platziert: unterm Sitz, in der Seitenablage oder im Handschuhfach. Das Sicherheitsaccessoire über die Rückenlehne zu streifen, ist keine gute Idee. Die Signalfarben der Warnwesten bleichen mit der Zeit von der Sonne aus.

Ausreichend mitführen

In Deutschland ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug Pflicht. Das heißt nicht, dass andere Insassen ungeschützt das Auto verlassen sollten. Also: für jeden Platz den Eyecatcher mitführen. Wer bei einer Verkehrskontrolle nicht wenigstens eine Warnweste vorweisen kann, zahlt 15 Euro Verwarnungsgeld.

Über andere Fahrzeuge informiert sein

Auch in Lkw, Bussen, Zug- und Sattelzugmaschinen gehört die Sicherheitsausstattung an Bord. Ausgenommen von der Pflicht sind die Fahrer von Motorrädern und Rollern. Aber auch in Wohnmobilen ist keine Mitnahme vorgeschrieben, sie sollte aus Sicherheitsgründen aber stattfinden.   

Zu den Nachbarn schauen

Anders als in Deutschland gilt in europäischen Ländern wie Frankreich, Österreich und Italien die Pflicht, die grellen Westen im Falle eines Unfalls oder einer Panne überzustreifen. Auch die Höhe der Bußgelder schwankt erheblich. Ausführliche Informationen erteilen Automobilclubs und Fremdenverkehrsämter.

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