Bürokratieentlastung: Normenkontrollrat fordert Praxisnähe, Entschlossenheit und Geschwindigkeit
Berlin, 9. Oktober. In seinem aktuellen Jahresbericht zum Bürokratieabbauzieht der nationale Normenkontrollrat (NKR) eine gemischte Bilanz. Vor allem fehle es bei zentralen Ansätzen zur Bürokratieentlastung an Geschwindigkeit, Entschlossenheit, Verbindlichkeit und Praxistauglichkeit Damit spricht der NKR wesentliche Punkte an, die der ZDK in seinem umfassenden Forderungenkatalog für Bürokratieabbauder Politik übermittelt hat. Gegen Verzögerungen, wie es sie bei der Umsetzung von i-kfz gibt, schlägt der NKR zudem Praxis- und Digitalchecks von Gesetzen vor.
Deutschland müsse laut NKR auch auf europäischer Ebene ein stärkeres Veto bei sich anbahnenden Bürokratiemonstern wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung einlegen. Damit fordert der NKR die Bundesregierung zu einer Politik der klaren Kante gegenüber der EU auf, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor dem Auswuchs an Bürokratie aus Brüssel zu schützen.
Doch auch für die nationale Politik findet der NKR klare Worte. Der zu verzeichnende sinkende Erfüllungsaufwand darf aus Sicht des Gremiums nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor viele Effizienzreserven, beispielsweise bei der Standardisierung von Prozessen, nicht genutzt werden. Damit die Praxistauglichkeit zukünftig stärker Berücksichtigung bei der Ausgestaltung von Gesetzen findet, braucht es aus Sicht des NKR eine stärkere Beteiligung der Praxis beim Bürokratieabbau, beispielsweise in Form eines Bürokratieentlastungsportals.
Und damit zeigt sich auch im Jahr 2024, dass viele Baustellen im Bereich des Bürokratieabbaus geblieben sind, die sich nach Einschätzung der Experten des NKR ohne das Wissen aus der Praxis auch zukünftig nicht beheben lassen. Je schneller die Politik das erkennt, umso besser. Der ZDK wird hierbei im engen Schulterschluss mit den Landesverbänden und dem ZDH weiter aktiv am Ball bleiben.
Sogenannter „Autogipfel“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Berlin, 24. September. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. September im BMWK ein Gespräch zwischen Hersteller- und Zuliefererbetrieben der deutschen Automobilindustrie abgehalten. Zwar wurde dieses in der Presse als „Autogipfel“ bezeichnet, es handelte sich jedoch lediglich um ein industriepolitisches Gespräch in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage des VW-Konzerns. Auf Nachfrage wurde dem ZDK bereits im Vorfeld bestätigt, dass es sich bei diesem Treffen nicht um einen Autogipfel handelt, wie er regelmäßig im Bundeskanzleramt stattfindet. Noch vor dem Gespräch im BMWK, bei dem auch der VDA vertreten war, stand ZDK-Präsident Arne Joswig im Austausch mit VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Der ZDK hat zudem in einem Anschreiben an Bundesminister Habeck betont welche Rolle ein positives Image der Technologie Elektromobilität bei deren Hochlauf spielt, die Kosten für diese heute noch deutlich zu hoch sind und es eines bedarfsgerechten Ausbaus der Ladeinfrastruktur bedarf. Hierzu hat der ZDK sein Fünf-Punkte-Programm für Elektromobilität eingereicht. Zudem plädierte der ZDK für das Vorziehen der Revision der CO2-Flottenregulierung auf 2025. Bundesminister Habeck sagte im Anschluss des Termins zu, sich auf europäischer Ebene für diese frühzeitige Revision einzusetzen. Weitere Maßnahmen wurden nicht beschlossen.
Bürokratieabbaugesetz bleibt weit hinter Erwartungen zurück
Berlin, 24. September. Die ausufernde Flut an Bürokratie ist in Summe für mittelständische Betriebe längst untragbar. Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wird am Donnerstag, dem 26.09.2024, voraussichtlich in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet. Leider bleibt das Gesetz angesichts der zahlreichen Forderungen des ZDKhinter unseren Erwartungen weit zurück. Offenbar haben vor allem das Arbeits- und Wirtschaftsministerium weitere Entlastungen, die von ZDK und der Wirtschaft gefordert wurden, nicht weiterverfolgen wollen.
Der ZDK hat in direkten Gesprächen mit Abgeordneten der Ampel-Koalition aber darauf hingewirkt, dass das Bundesjustizministerium mit Nachdruck an einer Bürokratieentlastungsverordnung arbeitet, um beispielsweise das Thema Doppelprüfung von Messgeräten, wenn sie im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt werden, zu vereinfachen. Diese soll noch bis Jahresende an das Bundeskabinett und anschließen an den Bundesrat zur Verabschiedung weitergeleitet werden. Während einerseits die Ampelkoalition das Bürokratieentlastungsgesetz debattiert, kommen aufgrund europäischer Regulierung anderseits die Nachhaltigkeitsberichtserstattung auch für Autohäuser ab einem Umsatz von 50 Mio. EUR in das Pflichtprogramm jährlicher Dokumentationspflichten. Mit anderen Worten: der Abbau von Bürokratie erfolgt in langsamen und kleinen Schritten, während neue bürokratische Regelungen im Eiltempo eingeführt werden.
Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an EU-Richtlinie
Berlin, 9. September. Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sieht die nationale Umsetzung der von der EU im Rahmen von „Fit for 55“ beschlossenen Änderung am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) vor. Der Entwurf enthält Änderungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie zum Übergang der Sektoren Verkehr und Gebäude in einen zweiten europäischen Emissionshandel (ETS II). Der ZDK begrüßt die Bestrebungen, mit der Anpassung des TEHG an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasreduzierung zu leisten. Die darin enthaltenen Vorschläge sind jedoch nicht weitgehend und detailliert genug, sodass man die Auswirkungen für die Endverbraucher nicht absehen kann.
In seiner Stellungnahme vom 14. August 2024 forderte der ZDK das BMWK auf
- die Bereitstellung einer Bandbreite an erneuerbaren Kraftstoffen an Tankstellen zu ermöglichen,
- die Energiesteuer auf CO2-neutrale Kraftstoffe zu senken,
- weitere bürokratischer Aufwände für die Wirtschaft zu vermeiden.
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Politik muss konkreter werden!
Juli 2024. Nach gut zwei Jahren Vorarbeit wurde nun der Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) durch das federführende Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht. Es geht darum, Regeln zu formulieren, damit möglichst viele Rohstoffe wiederverwendet werden können. Für das Kfz-Gewerbe ist das besonders wegen der HV-Batterien relevant. Leider fehlen konkrete Vorschläge, wie aus Sicht der Politik in Zukunft ein nachhaltiger Umgang mit HV-Batterien aussehen soll. Dabei stehen die Kunden bereits heute und nicht erst in ferner Zukunft mit ihren defekten batterieelektrischen Fahrzeugen in den Autohäusern und Werkstätten. Daher fordern wir eine praxisnahe und ideologiefreie Ausgestaltung der NKWS beim Thema Fahrzeugbatterien unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Expertise der Kfz-Branche. Die Stellungnahmeging in einem Rundschreiben an alle Landesverbände.
Die NKWS befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung mit den anderen Bundesministerien. Danach wird die Strategie fertiggestellt. Auf Basis der Strategie sind in einem nächsten Schritt konkrete Gesetzesvorhaben zu erwarten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Interessen des Kfz-Gewerbes bei der Überarbeitung berücksichtigt werden.
Bundeshaushalt: ZDK für mehr Investitionen in Straßeninfrastruktur
Juli 2024. Das Bundeskabinett hat pünktlich zur parlamentarischen Sommerpause in der vergangenen Woche erste Eckpunkte zum Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vorgestellt. Dabei wurden auch zusätzliche Investitionssummen für den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur in Aussicht gestellt, so wie wir es mit Nachdruck eingefordert haben. Konkrete Zahlen wird es jedoch erst ab dem 17. Juni durch den Kabinettsbeschluss und die anschließende Einleitung des parlamentarischen Abstimmungsprozesses geben.
Der ZDK fordert in diesem Zusammenhang, dass auch in Zukunft genug Geld in die Straße investiert wird. Straßen sind die Lebensadern der Mobilität und Wirtschaft in Deutschland. Erhalt und Ausbau von Straßeninfrastruktur haben aus Sicht des Kfz-Gewerbes gesamtgesellschaftliche Priorität. Gleichzeitig warnt der ZDK in einem breiten Bündnis aus Verbänden und Institutionen vor den Folgen von Etatkürzungen oder Umschichtungen zu Lasten der Straße (zu unserer PM) . Dafür machen wir uns auch in Zukunft stark.
ZDK fordert klare Leitlinien der Politik
Fake Biodiesel aus China, zu hohe Stickstoffwerte – Endlich mit Skepsis gegenüber alternativen Kraftstoffen aufräumen
Juli 2024. Eine langfristige Verkehrsprognose des Verkehrsministeriums zeigt auf, dass der Verkehr bis 2051 auf deutschen Straßen wachsen wird. Das gilt besonders für den Straßengüterverkehr. Die Straße wird also, wie es aussieht, Verkehrsträger Nummer eins bleiben. Auf Deutschlands Straßen ist eine Bestandsflotte von rund 49,1Mio. Pkw und 6,2 Mio. Nutzfahrzeugen unterwegs. Dabei handelt es sich zum Großteil um Verbrenner, die bis dato mit fossilen Brennstoffen betankt werden. Damit diese Fahrzeuge zukünftig möglichst klimaneutral unterwegs sein können, muss der Umstieg von fossilen hin zu alternativen Kraftstoffen zügig passieren. Zur Auswahl stehen dabei synthetische Kraftstoffe, sogenannte RFNBO (Renewable Fuels of Non Biologic Origin) wie E-Fuels und Wasserstoff oder paraffinische Dieselkraftstoffe wie HVO100.
Startschuss Mai 2024 - HVO100 an deutschen Tankstellen erhältlich
Seit dem 29. Mai dieses Jahres ist der fortschrittliche Biodiesel HVO100 hierzulande offiziell für den freien Verkauf zugelassen und kann an diversen Tankstellen in Deutschland getankt werden. Andere Länder führten den aus Pflanzenölen und tierischen Fetten hergestellten Biodiesel bereits Monate zuvor ein. Die Vorteile:
- HVO100 reduziert die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilem Diesel signifikant. Grund für die umweltfreundliche Wirkung ist die Herstellung aus erneuerbaren Rohstoffen, was für einen geringeren CO2-Fußabdruck sorgt.
- Der klimafreundliche und non-fossile Dieselkraftstoff kann in gängigen Dieselmotoren ohne Modifikation verwendet werden.
- HVO100 ist schwefelfrei und die Abgase enthalten nachweisbar weniger Stickoxide und Feinstaub als herkömmlicher Diesel.
Kritik und Verantwortung der Politik
Leider kursieren entgegen all den Vorzügen von HVO (Hydrotreated Vegetable Oils) immer wieder Falschmeldungen, die zu Verunsicherung in der Bevölkerung beitragen. Erst vor wenigen Tagen nahm der ADAC öffentlich Stellung zu Falschdarstellungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die den neuen Dieselkraftstoff auf Basis angeblicher ADAC-Zahlen diskreditiert und als gesundheitsschädlich einstuft.
Berechtigte Bedenken gab es hinsichtlich falsch deklarierter Biokraftstoffe, insbesondere aus China. Gemeinsam mit dem Forum für Zukunftsenergien lud der ZDK im April in die Hauptstadtrepräsentanz ein, um sich zur Thematik auszutauschen und wies bereits vor Monaten darauf hin, dass die Politik ihre entscheidende Rolle bei der Förderung und speziell der Sicherstellung der Qualität und Nachhaltigkeit alternativer Kraftstoffe ernst nehmen muss. Um den Herausforderungen zu begegnen, müssen strenge Zertifizierungs- und Überprüfungsprozesse implementiert werden. Damit kann sichergestellt werden, dass importierte Kraftstoffe den hohen Standards entsprechen, die für die nachhaltigen Lösungen erforderlich sind. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher in alternative Kraftstoffe als Pendant zur Elektromobilität gestärkt werden.
Die zuständigen Ministerien und das Umweltbundesamt müssen klare und transparente Richtlinien etablieren, sodass Skandale der Vergangenheit angehören und die nachweislichen Vorteile alternativer Kraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen zur CO2-Reduktion des gesamten Verkehrssektors beitragen.
Besonders in Betracht auf die rückläufigen Verkaufszahlen und die fehlende Ladeinfrastruktur der E-Mobilität leisten alternative Kraftstoffe einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
Der ZDK wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Politik die nötigen Regelungen und Anreize für eine gelungene Verkehrswende schafft. Die Regierung stellte vergangene Woche den Haushalt 2025 vor, für den auch Investitionen angedacht sind, die steuerliche Gleichstellungen für ausschließlich mit E-fuels betriebene Fahrzeuge mit vollelektrischen Fahrzeugen bei der Kfz-Steuer zum Ziel haben. Aus Sicht des ZDK ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung.