Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe fordert den Gesetzgeber auf sicherzustellen, dass kleine und mittelständische Händlerbetriebe die Kosten für die sichere Lagerung von Fahrzeugbatterien nicht tragen müssen und auch in ihrem Arbeitsraum nicht unzumutbar eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber muss gewährleisten, dass die Errichtung von Lagerkapazitäten, Sicherheitsvorkehrungen und Versicherungen von den Herstellern getragen werden. Außerdem muss eine verpflichtende kurzfristige Abnahme der Altbatterien durch die Hersteller sichergestellt werden, ohne Mindestabnahmemengen festzulegen. Die derzeitige Berechnung der Pflichtwahrnehmungsgrenze auf Basis der in den letzten drei Jahren in den Verkehr gebrachten Batterien ist nicht praktikabel. Darüber hinaus erhöhen zusätzliche Kennzeichnungspflichten den bürokratischen Aufwand und das Abmahnrisiko für Händler erheblich. Der ZDK fordert daher mehr Spielraum bei der Information der Käufer über Rücknahmemöglichkeiten.
-Lagerung von alten Fahrzeugbatterien in Kfz-Betrieben
-Kostenbelastung für Kfz-Betriebe
-Pflichtwahrnehmungsgrenze ist zu streichen
-Bürokratische Mehrbelastung durch Gold-Plating