Gesetzentwurf zur Energie- und Stromsteuer benachteiligt das Kfz-Gewerbe – ZDK nimmt Stellung im Sinne des Mittelstands

Gesetzentwurf zur Energie- und Stromsteuer benachteiligt das Kfz-Gewerbe – ZDK nimmt Stellung im Sinne des Mittelstands

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, das Steuerrecht an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen und die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz abzusenken.

Als Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) haben wir zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme eingereicht, die die Interessen unseres mittelständisch geprägten Gewerbes in den Gesetzgebungsprozess einbringt. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Kernkritikpunkte aus Sicht des Kfz-Gewerbes:

  • Keine Steuerentlastung für Autohäuser und Werkstätten: Die Steuervergünstigung ist ausschließlich auf das Produzierende Gewerbe begrenzt – obwohl die Kfz-Betriebe stromintensiv arbeiten (z. B. durch Werkstattausrüstung, IT, Klimatisierung und Ladeinfrastruktur) und eine tragende Rolle bei der Mobilitätswende spielen.
  • Ladestrom wird weiter voll besteuert – trotz E-Mobilitätszielen: Der Entwurf schließt Ladestrom explizit von der Steuerbegünstigung aus – sowohl für gewerbliche als auch private Nutzer. Damit wird ein zentrales Hemmnis für die Akzeptanz und Verbreitung der Elektromobilität nicht adressiert.
  • Private Nutzer werden nicht entlastet: Insbesondere Haushalte, die auf öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind, bleiben von steuerlichen Entlastungen unberührt. Das schwächt die Nachfrage nach E-Fahrzeugen im Privatbereich.

Begrüßenswerte Regelungen:

  • Klarstellung beim bidirektionalen Laden:
    Die Rückspeisung von Strom aus Fahrzeugakkus ins Gebäude bleibt steuerfrei, sofern keine Netznutzung erfolgt. Das schafft Rechtssicherheit für neue Nutzungssmodelle.
  • Kein Versorgerstatus für Ladepunktbetreiber:
    Autohäuser und Werkstätten, die Ladeinfrastruktur betreiben, gelten künftig rechtssicher nicht mehr automatisch als Energieversorger. Das reduziert Bürokratie und eröffnet neue Möglichkeiten im Kundenservice.

Unsere zentralen Forderungen an die Politik:

  • Ausweitung der Stromsteuerentlastung auch auf kleine und mittelständische Betriebe
  • Steuerliche Gleichstellung von Ladestrom mit anderen Stromverbräuchen
  • Einbeziehung öffentlicher Ladeinfrastruktur in die steuerlichen Entlastungsmechanismen
  • Regelung der Einspeisung ins öffentliche Netz beim bidirektionalen Laden
  • Steuersenkung auch für Wasserstoff im Verbrennungsmotor