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Neu im/für den Autohandel: EU-Label zu Garantie und Gewährleistung

Ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher beim Verkauf von Waren über das
gesetzliche Gewährleistungsrecht (= Sachmangelhaftung des Verkäufers) sowie
gewerbliche Garantien mittels der von der EU-Kommission vorgegebenen Label
informiert werden.
Nach der Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU in der Fassung vom 28.02.2024) sind gewerbliche
Verkäufer dazu verpflichtet, Verbraucher auf das Bestehen eines gesetzlichen
Gewährleistungsrechts (= Sachmangelhaftung des Verkäufers) hinzuweisen, bevor diese durch einen
Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden sind. Dieser Hinweis, der genau
festgelegte Angaben enthalten muss, muss den Verbrauchern unter Verwendung einer von der EUKommission
entworfenen sog. „harmonisierten Mitteilung“ in hervorgehobener Weise zur Verfügung
gestellt werden.