ZDK-Erfolg beim Bewohnerparken

ZDK-Forderungen erfolgreich umgesetzt
Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes: Bewohnerparkausweise künftig auch für weitere Personengruppen möglich

Im Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist eine für das Handwerk wichtige Änderung enthalten: § 6 Absatz 1 Satz 1 StVG wurde dahingehend ergänzt, dass künftig nicht nur „Bewohner städtischer Quartiere“, sondern auch andere Personengruppen in Gebieten Anspruch auf Bewohnerparkausweise haben können.

Damit wird eine langjährige Forderung des ZDK aufgegriffen: Der ZDK hatten uns wiederholt dafür eingesetzt, dass gebietsansässige Unternehmen – und damit auch Handwerksbetriebe – beim Bewohnerparken gleichgestellt werden. Bislang hing die Erteilung entsprechender Parkausweise allein von den kommunalen Ausnahmegenehmigungen ab, die in jeder Stadt unterschiedlich geregelt waren.

Die neue Formulierung ist ein wichtiger erster Schritt. Sie eröffnet die Möglichkeit, Unternehmen künftig in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausdrücklich zu berücksichtigen und ihnen einen klaren Anspruch auf Bewohnerparkausweise einzuräumen. Aus ZDK-Sicht wird es in den kommenden Abstimmungen darauf ankommen, sicherzustellen, dass alle Handwerksbetriebe – unabhängig von ihrer Rechtsform – unter den neuen Anwendungsbereich fallen.

Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess eng begleiten und über die konkrete Ausgestaltung der Regelung in der StVG informieren.