Kfz-Gewerbe soll weiterhin beigestellte Prüfungen durchführen können
Bonn. Zufrieden zeigt sich ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk mit den heutigen Bundesratsbeschlüssen zur straßenverkehrsrechtlichen Sammelverordnung. Teil dieser Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium sind Neuregelungen zu den der Hauptuntersuchung „beigestellten Prüfungen“. Diese Regelungen wurden vom Bundesrat gebilligt.
Die Änderungen wurden unter anderem notwendig, weil künftig auch die Abgasuntersuchung (AU) als beigestellter Teil zur Hauptuntersuchung (HU) unter akkreditierten Bedingungen stattfinden muss. Zu diesem Zweck errichtet der dem ZDK angehörende Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) gegenwärtig ein Qualitätsmanagementsystem.
„Auf Grundlage der nun hoffentlich bald in Kraft tretenden Verordnung können in anerkannten Kfz-Werkstätten, auch in kleinen Werkstätten mit nur einem Meister, im Namen des BIV auch weiterhin Abgasuntersuchungen (AU), Sicherheitsprüfungen (SP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) durchgeführt werden“, so Hülsdonk.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Betriebe dem akkreditierten System des BIV angeschlossen haben. Mit der Verordnung werde Rechtssicherheit für alle Beteiligten und deren weiteres Handeln geschaffen, so Hülsdonk.
Er gehe zuversichtlich davon aus, dass die Ablehnung einiger anderer Punkte der Verordnung durch den Bundesrat das Inkrafttreten der dringend erwarteten Neuregelungen zur technischen Fahrzeugüberwachung nicht weiter verzögere. Insoweit sei jetzt wieder das Bundesverkehrsministerium am Zug.