Bonn. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den heutigen Beschluss des österreichischen Kartellobergerichts in Wien, mit dem die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom 12. Mai 2020 weitgehend bestätigt wurde.
In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen einem oberösterreichischen Peugeot-Händler und Peugeot Austria (PSA) hatte es in erster Instanz entschieden, dass der Generalimporteur für Peugeot-Fahrzeuge in Österreich unter verschiedenen Aspekten gegen das Verbot des Marktmachtmissbrauchs verstoßen hat.
„Das ist eine wichtige Entscheidung zur Eindämmung des Missbrauchs überlegener Marktmacht durch die Hersteller und hat Signalwirkung auch für den Automobilhandel in Deutschland und auf europäischer Ebene“, sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. „Wir werden uns jetzt intensiv mit den Einzelheiten des Beschlusses auseinandersetzen und daraus Schlussfolgerungen für die praktische Arbeit in den Fabrikatshändlervereinigungen ziehen.“