ZDK begrüßt klares Votum für „Recht auf Reparatur“ im EU-Parlament

Brüssel. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) begrüßt die nahezu einstimmige Annahme des Vorschlags für das „Recht auf Reparatur“ im Europäischen Parlament. „Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt zur Entlastung der Betriebe von unnötiger Bürokratie und für Fairness für Reparaturbetriebe“, betont Detlef Peter Grün, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks.

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich gegen ein verpflichtendes einheitliches Reparaturformular ausgesprochen und entsprachen damit einer Forderung des ZDK und der Kfz-Landesverbände in Deutschland.

Ein weiterer Meilenstein ist laut dem ZDK die klare Ablehnung von Reparaturhemmnissen jeglicher Art, einschließlich Softwareeinschränkungen. Solche Einschränkungen würden sonst insbesondere für unabhängige Betriebe ein erhebliches Hindernis darstellen.

Der ZDK erwartet, dass diese eindeutige Position des Parlaments von der EU-Kommission als Signal und Mandat aufgefasst wird, um schnellstmöglich sektorspezifische Gesetzgebung für Fahrzeugdaten und -funktionen auf den Weg zu bringen. Nur so könne sichergestellt werden, dass alle Akteure im Kfz-Aftermarket unter fairen Marktbedingungen agieren könnten.

„Die einstimmige Annahme des Rechts auf Reparatur im EU-Parlament ist ein großer Erfolg für die unabhängigen Betriebe im Kfz-Gewerbe“, so Detlef Peter Grün. „Wir hoffen, dass die Europäische Kommission dieses klare Signal aufgreift und die notwendigen Schritte unternimmt, um die Bürokratie zu reduzieren und faire Wettbewerbsbedingungen im gesamten Kfz-Aftermarket zu gewährleisten.“