ZDK begrüßt Verlängerung der Innovationsprämie

Bonn. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die heute von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bekanntgegebene Verlängerung der Innovationsprämie für E-Fahrzeuge. Mit der Veröffentlichung der bis zum 31.12.2025 verlängerten Förderrichtlinie sei noch im Juli bzw. spätestens im August zu rechnen, so der Minister. Die aktuell gültige Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2021.

„Es war höchste Zeit, die Verunsicherung sowohl im Automobilhandel als auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern abzuräumen“, betont ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Der ZDK habe bereits im Frühjahr sowohl beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das für die Beantragung der Innovationsprämie zuständig ist, als auch beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) immer wieder auf die Dringlichkeit der zeitnahen Verlängerung hingewiesen. Denn wer heute ein E-Fahrzeug bestelle, müsse mit Lieferfristen rechnen, die bis ins Jahr 2022 reichen. Bisher gab es keine Rechtssicherheit, ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Innovationsprämie weitergezahlt werden würde.

Aus Sicht des ZDK ist zudem eine Aufstockung des Fördertopfes unabdingbar. „Wenn jetzt schon laut dem BMWi für dieses Jahr rund 1,25 Milliarden Euro aus dem auf 1,6 Milliarden Euro begrenzten Fördertopf ausgeschüttet worden sind, ist abzusehen, dass sich der Topf sehr schnell leert und dann neue Anträge erst wieder im Jahr 2022 bearbeitet werden“, so Peckruhn. „Wer die politische Richtung vorgibt, die E-Mobilität massiv nach vorn zu bringen, der muss auch die passenden Instrumente dazu bereitstellen und flexibel auf entsprechende Nachfrage im Sinne der Kundinnen und Kunden reagieren.“