Bonn. Nachdem das geänderte Infektionsschutzgesetz nun auch den Bundesrat passiert hat, steht zumindest fest, dass bestellte Fahrzeuge auch bei Inzidenzwerten über 100 weiterhin bei den Händlern abgeholt werden können.
Das „Click & Collect“-Verfahren für den Einzelhandel wird also nicht, wie zunächst vorgesehen, von der Bundesnotbremse (greift beim Überschreiten eines Inzidenzwerts von 100) gestoppt.
Darüber hinaus ist bis zu einer Inzidenz von 150 das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung möglich („Click & Meet"), allerdings nur mit einem höchstens 24 Stunden alten negativen Coronatest. Außerdem darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter anwesend sein.
„Wir haben uns im Vorfeld der Gesetzesberatungen auf politischer Ebene erneut nachdrücklich dafür eingesetzt, die Autohäuser mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten vom Verkaufsverbot auszunehmen“, sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.
„Dass jetzt zumindest das Online-Geschäft weitergeführt werden kann, ist nicht mehr als die Fortschreibung dessen, was bisher schon galt. Und das ist nur ein schwacher Trost, weil uns das überaus wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbricht. Wir können nur hoffen, dass wir am Ende dieses Jahres nicht über nachhaltige Schäden im Kraftfahrzeuggewerbe werden sprechen müssen.“