Nachhaltige Mobilität beginnt im Fahrzeugbestand – nicht allein im Verkaufsraum. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bringt sich deshalb frühzeitig und mit klarer Position in zentrale, aktuelle Regulierungsvorhaben ein. Zu vier Themen – vom Pkw-Energielabel über Recht auf Reparatur bis zum „End of Cybersecurity-Support“ und der EU-Altfahrzeugverordnung – nimmt der ZDK Stellung, um praxistaugliche, nachhaltige Rahmenbedingungen mitzugestalten und die Perspektive jener Betriebe einzubringen, die Fahrzeuge über viele Jahre fachgerecht instandhalten.
„Diese Themen sind richtungsweisend für eine nachhaltige Mobilität“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Doch sie entscheiden sich nicht auf dem Papier, sondern im Alltag unserer Kfz-Betriebe. Es sind die Werkstätten und Autohäuser, die Fahrzeuge über Jahre fachgerecht betreuen, reparieren und warten – genau dort wird Mobilität nachhaltig gestaltet.“
Wer kümmert sich um den alternden Fahrzeugbestand?
Die vier Vorhaben erscheinen auf den ersten Blick unterschiedlich – Transparenz, digitale Sicherheit, Kreislaufwirtschaft und Gewährleistungsrecht –, doch sie kreisen um eine gemeinsame Kernfrage: Wer trägt Verantwortung für die immer älter werdenden Autos? Denn klar ist: Pkw bleiben länger im Bestand, wechseln häufiger den Besitzer und werden über viele Jahre hinweg technisch betreut. Nachhaltige Mobilität entscheidet sich daher nicht allein beim Neuwagenkauf, sondern vor allem in den weiteren Lebenszyklen eines Fahrzeugs.
„Je älter die Fahrzeuge werden, desto wichtiger ist die Rolle der Betriebe, die sie betreuen“, erklärt Peckruhn. „Nur durch fachgerechte Wartung, Reparatur und technische Begleitung bleiben Autos sicher, zuverlässig und umweltfreundlich.“
Transparenz braucht Praxisnähe
Das Energielabel soll klare Verbraucherinformationen schaffen. Im Gebrauchtwagenmarkt stoßen pauschale Kennzeichnungspflichten jedoch an Grenzen. Typgenehmigungswerte aus der Neufahrzeugphase spiegeln nach Jahren intensiver Nutzung oder Umbauten oft nicht den tatsächlichen Zustand wider.
„Transparenz darf nicht zur juristischen Falle für den Handel werden“, mahnt Peckruhn. Kennzeichnungsvorgaben müssen informativ, praktikabel und rechtssicher sein. Vertrauen sei das Fundament jeder Kaufentscheidung – und dafür brauche es realistische Regeln.
Cybersicherheit ohne Ablaufdatum
Fahrzeuge sind längst softwaredefiniert, sicherheitsrelevante Systeme hängen von Updates ab. Als „End of Cybersecurity-Support“ bezeichnen die Fahrzeughersteller einen Vorschlag, nach dem sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch eine beobachtende Rolle beim digitalen Schutz der von ihnen produzierten Fahrzeuge übernehmen können. Aufgrund rasanter technischer Entwicklungen könnten einzelne Komponenten derart überholt sein, dass sie modernen digitalen Anforderungen nicht mehr genügen, wie z.B. Rechenleistung. Dies darf nicht zu unvorhersehbaren Risiken für die Verbraucher führen und den Cybersupport für sicherheitsrelevante Komponenten betreffen.
„Cybersicherheit ist ein zentraler Teil der Verkehrssicherheit. Sie kennt kein Ablaufdatum“, betont Peckruhn. Verantwortung für die Fahrzeugsicherheit muss bei den Fahrzeugherstellern verbleiben und nicht auf Handel oder Werkstätten verlagert werden. Zugleich benötigen Kfz-Betriebe Zugang zum Fahrzeugsystem, relevante Informationen sowie Transparenz über Supportumfang und mögliche Risiken entlang des gesamten Fahrzeuglebenszyklus.
Kreislaufwirtschaft mit Expertise
Die EU-Altfahrzeugverordnung soll Recycling stärken und Rohstoffe im Kreislauf halten. Entscheidend ist aber die Abgrenzung: Altfahrzeug oder reparaturfähiger Gebrauchtwagen?
„Fahrzeuge dürfen nicht vorschnell als Verschrottungsobjekt eingestuft werden“, warnt Peckruhn. Einstufungen müssen auf einer qualifizierten technischen Bewertung basieren. Betriebe verfügen über die notwendige Fachkompetenz, um zu entscheiden, ob ein Fahrzeug weiterbetrieben, instandgesetzt oder verwertet werden sollte. Das bewährte System der Anerkennung qualifizierter Kfz-Betriebe durch die Kfz-Innungen muss auch im Rahmen der neuen Altfahrzeug-Verordnung bestehen bleiben.
Reparieren statt verdrängen
Das Recht auf Reparatur zielt auf eine längere Nutzung von Produkten – für unsere Werkstätten ist das seit jeher gelebte Praxis. “Unsere Kfz-Betriebe sorgen täglich dafür, dass Fahrzeuge fachgerecht instandgesetzt und zuverlässig und sicher auf unseren Straßen unterwegs sind”, so Peckruhn weiter.
Geplante Änderungen im Gewährleistungsrecht bergen jedoch Risiken. „Haftung muss sich am konkreten Mangel orientieren – nicht am gesamten Fahrzeug“, betont Peckruhn. Pauschale Regelungen könnten dazu führen, dass Fahrzeuge vorzeitig aus dem Markt gedrängt und ihre Nutzungsdauer unnötig verkürzt werden.
ZDK setzt der Politik jetzt klare Signale
Der ZDK erhöht den Druck: Er ruft seine Mitgliedsbetriebe auf, sich per Brief direkt an ihre Abgeordneten zu wenden und bei den für das Kfz-Gewerbe relevanten Regulierungsvorhaben die Interessen der Branche einzubringen. Gerade im Vorfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März sendet der Verband damit ein deutliches Signal: Das mittelständisch geprägte Kfz-Gewerbe erwartet, dass seine Anliegen ernst genommen und die richtigen Weichen gestellt werden.
Nachhaltigkeit entsteht in der Werkstatt
Dieses Engagement für politische Aufmerksamkeit und passende Rahmenbedingungen zeigt: Nachhaltige Mobilität wird nicht allein durch Gesetze geschaffen, sondern vor allem im Fahrzeugbestand – durch die tägliche Arbeit der Kfz-Betriebe.
„Es ist richtig, Reparatur zu stärken, Kreisläufe zu schließen und Transparenz zu schaffen“, resümiert Peckruhn. „Damit die Ziele dieser Regulierungsvorhaben Wirkung entfalten, müssen Fahrzeuge langfristig zuverlässig betreut werden – nur so wird aus Politiktheorie echte nachhaltige Mobilität in der Praxis.“