Teilnahmemöglichkeit bei ZDK-OZ, Online-Zulassungsvorgänge, notwendige analoge Handlungen
Kfz-Unternehmen können über die MDC-Software alle bekannten Zulassungsvorgänge (Neuzulassung, Tages- und Wiederzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung) online durchführen. Hinweis: Einschränkungen gibt es z.B. bei Kurzzeitkennzeichen oder H- und Saison-Kennzeichen.
Um digitale Zulassungsvorgänge sowohl für eigene Fahrzeuge als auch für Kundenfahrzeuge mit Hilfe von ZDK-OZ durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die notwendigen Fahrzeugdokumente (eigene des Autohauses oder die des Kunden) müssen vorliegen.
- Der über die ZDK-OZ hergestellte Zugang zur Software von MyDigitalCar muss vorhanden sein.
- Über die ZDK-OZ können grundsätzlich alle Kfz-Unternehmen die MDC-Software nutzen.
- Über einen intuitiven QES-Prozess zur rechtssicheren digitalen Signatur von Zulassungsanträgen wird bei MDC die notwendige Identifizierung des Fahrzeughalters gewährleistet
- GmbH & Co KG: Das KBA hat derzeit Probleme eine GmbH&Co KG selbst als Großkunde anzulegen. Diese Unternehmensformen nutzen dann im Zweifel erst einmal die GK-Eigenschaft von MDC.
Folgende analoge Handlungen sind auch weiterhin nach Abschluss des digitalen Zulassungsvorgangs notwendig:
- Ausdruck des digitalen Zulassungsbescheides (im Autohaus).
- Beschaffung Kfz-Kennzeichen (z.B. auch durch Kennzeichenpräger im Autohaus selbst).
- HU- und Behörden-Siegel (per Post zuzuschicken o. persönliche Abholung bei der Zulassungsbehörde möglich).
- ZB I und ZB II (Post o. Abholung s.o.).