Teilnahmemöglichkeit bei ZDK-OZ, Online-Zulassungsvorgänge, notwendige analoge Handlungen
Um digitale Zulassungsvorgänge sowohl für eigene Fahrzeuge als auch für Kundenfahrzeuge mit Hilfe von ZDK-OZ durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die notwendigen Fahrzeugdokumente (eigene oder des Kunden) müssen vorliegen sowie Zugang zur Software von MyDigitalCar vorhanden sein
- Über ZDK-OZ können grundsätzlich alle Kfz-Unternehmen die MDC-Software nutzen
- GmbH & Co KG: Das KBA hat derzeit Probleme eine GmbH&Co KG selbst als Großkunde anzulegen. Diese Unternehmensformen nutzen dann im Zweifel erst einmal die GK-Eigenschaft von MDC.
Kfz-Unternehmen können über die MDC-Software alle bekannten Zulassungsvorgänge (Neuzulassung, Tages- und Wiederzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung) online durchführen. Hinweis: Einschränkungen gibt es aber z.B. bei Kurzzeitkennzeichen oder H- und Saison-Kennzeichen
Folgende analoge Handlungen sind auch weiterhin nach Abschluss des digitalen Zulassungsvorgangs notwendig:
- Ausdruck der digitalen Zulassungsdokumente
- Beschaffung Kfz-Kennzeichen
- HU- und Behörden-Siegel (per Post zuzuschicken o. persönliche Abholung bei der Zulassungsbehörde möglich)
- ZB I und ZB II (Post o. Abholung s.o.)