Bonn. Die aktuellen Beschlüsse des Corona-Gipfels stellen den Automobilhandel laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) trotz der ersten kleinen Öffnungsperspektive zur Wiedereröffnung nicht zufrieden.
Demnach kann ein Bundesland oder eine Region bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“) unter Einhaltung definierter Zugangs- und Hygieneregeln zulassen. Bis zu einer Inzidenz von 50 könnte dann ein Betrieb wieder komplett öffnen. Bevor endgültige Klarheit herrsche, müssten jetzt aber noch die länderspezifischen Regelungen abgewartet werden.
„Da sich die Inzidenzzahlen täglich ändern, sind diese Regelungen weder für die Kunden noch für die Betriebe berechenbar“, sagt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Ohne den täglichen Blick auf die aktuellen Inzidenzzahlen kann ich gar nicht entscheiden, ob mein Betrieb jetzt teilweise oder ganz öffnen darf.“ Bei mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten werde es dann völlig unübersichtlich. „Auf diese Weise lässt sich das notwendige wirtschaftliche Aufbruchsignal nicht erzeugen.“
„Wir können nicht nachvollziehen, warum unsere großzügig dimensionierten Autohäuser mit ihren erprobten Hygienekonzepten jetzt nicht sofort wieder bundesweit öffnen dürfen, wie es etwa den Gartenmärkten erlaubt wird“, so der ZDK-Präsident. „Vom Flächenangebot her spielen wir in der gleichen Liga, und was den Andrang der Kunden betrifft, sind unsere Betriebe mit Sicherheit noch besser für eine sofortige Öffnung aufgestellt.
Autohäuser sind keine Corona-Hotspots. Wir brauchen den Schwung des Frühjahrsgeschäfts, das nun schon zum zweiten Mal in Folge größtenteils auszufallen droht“, so Karpinski. „Wir brauchen diesen Schwung sofort und bundeseinheitlich und nicht tröpfchenweise und regional begrenzt.“