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ZDK und BIV-Kfz begrüßen Bekenntnis zur Kfz-GVO und fordern diskriminierungsfreien Datenzugang

Die Europäische Kommission hat gestern die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und der ergänzenden Leitlinien veröffentlicht. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) begrüßen die klare Feststellung der Kommission, dass sich der bestehende Rechtsrahmen bewährt hat und weiterhin eine zentrale Grundlage für fairen Wettbewerb im automobilen Aftermarket darstellt.

„Die EU-Kommission bestätigt damit, was das Kfz-Gewerbe seit Jahren betont: Die Kfz-GVO ist unverzichtbar, um fairen Wettbewerb zwischen herstellergebundenen und unabhängigen Marktteilnehmern sicherzustellen und Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit sowie wettbewerbsfähige Preise zu gewährleisten“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

Gleichzeitig macht die Evaluierung deutlich, dass Digitalisierung und Elektrifizierung der Fahrzeuge den Wettbewerbsrahmen vor neue Herausforderungen stellen. Der Zugang zu technischen Informationen, Diagnosedaten, Software und fahrzeuggenerierten Daten wird zunehmend zum entscheidenden Faktor dafür, ob unabhängige Werkstätten ihre Kunden auch künftig markenübergreifend betreuen können.

„Die Kommission benennt die Defizite beim Datenzugang klar. Jetzt kommt es darauf an, daraus die richtigen regulatorischen Konsequenzen zu ziehen. Ohne einen diskriminierungsfreien Zugang für unabhängige wie autorisierte Marktteilnehmer zu den Fahrzeugdaten und softwarebasierten Funktionen droht der Wettbewerb im Aftermarket schrittweise ausgehöhlt zu werden“, so Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und Vorsitzender des BIV-Kfz.

ZDK und BIV-Kfz setzen sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnerverbänden dafür ein, dass die nächste Fassung der Kfz-GVO den technologischen Wandel konsequent berücksichtigt. Unabhängige wie autorisierte Marktteilnehmer benötigen einen diskriminierungsfreien Zugang. Neben dem Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen müssen insbesondere Software-Updates, Remote-Diagnosen, Over-the-Air-Funktionen sowie fahrzeuggenerierte Daten rechtssicher und diskriminierungsfrei im Interesse der Kunden für alle Marktteilnehmer verfügbar sein. Diese müssen rechtssicher in Lese- und Schreibrechte verankert sein.

Mit der gestrigen Veröffentlichung der Evaluierung hat die Europäische Kommission die Grundlage für die weiteren politischen Beratungen über die Zukunft der Kfz-GVO geschaffen. Der ZDK wird sich aktiv in diesen Prozess einbringen und darauf hinwirken, dass die Wettbewerbsregeln auch im digitalen Fahrzeugmarkt wirksam bleiben.