Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bedauert, dass die heutige Anhörung des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur keine Mehrheit für die vom Kfz-Gewerbe vertretene Rechtsauffassung erkennen ließ. Damit droht die Verabschiedung einer Regelung, vor deren praktischen Folgen für den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft der ZDK seit Monaten warnt.
Als Konsequenz empfiehlt der Verband seinen Mitgliedsbetrieben, ältere Gebrauchtwagen ohne entsprechende Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel zu verkaufen. Eine weitere Option wäre ältere Gebrauchtwagen nur noch als Kommissionsware zu vermitteln.
„Das Kfz-Gewerbe unterstützt ausdrücklich die Ziele der Reparaturförderung, der Ressourcenschonung und eines nachhaltigen Wirtschaftens. Die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass die vorgesehene Verlängerung von Mängelansprüchen bei technisch komplexen Produkten noch einmal sorgfältig geprüft werden sollte“, erklärt ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler.
Im Verlauf der Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz wurde deutlich, dass die geplante Ausgestaltung bei technisch komplexen Produkten erhebliche Herausforderungen mit sich bringen kann. Diskutiert wurden insbesondere Haftungsrisiken, die die Bereitschaft zu Reparaturen verringern und sich negativ auf Wiederverkaufsmöglichkeiten sowie die Lebensdauer von Produkten auswirken könnten.
Der ZDK sieht sich deshalb gezwungen, seinen Mitgliedsbetrieben zu empfehlen, ältere Gebrauchtwagen ohne entsprechende Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel anzubieten. Stattdessen könnten diese Fahrzeuge nur noch als Kommissionsware vermittelt werden. In diesen Fällen erfolgt der Verkauf zwischen privaten Parteien.
Die Folgen könnten für Verbraucher unmittelbar spürbar sein: Weniger Fahrzeuge im klassischen Händlerangebot, weniger Auswahl bei älteren Gebrauchtwagen und ein Rückzug professioneller Anbieter aus Marktsegmenten mit erhöhten Haftungsrisiken. Besonders betroffen wären Fahrzeuge mit geringerem Marktwert, die für viele Haushalte eine wichtige und bezahlbare Form individueller Mobilität darstellen.
Paradoxerweise droht die geplante Regelung damit genau das Gegenteil dessen zu bewirken, was sie eigentlich erreichen soll. Statt Reparaturen attraktiver zu machen und die Nutzungsdauer von Fahrzeugen zu verlängern, könnten zusätzliche Haftungsrisiken dazu führen, dass Händler notwendige Reparaturen kritischer bewerten oder sich ganz aus bestimmten Marktsegmenten zurückziehen.