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ZDK zum neuen Nachrichtendienstrecht: Sicherheit stärken – Kfz-Betriebe nicht zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste machen

Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und andere Formen hybrider Bedrohungen stellen Deutschland vor neue sicherheitspolitische Herausforderungen. Der jüngste Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle zeigt die neue Dimension der Bedrohungslage. Um diesen Gefahren künftig besser begegnen zu können, hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verabschiedet. Der ZDK unterstützt das Ziel, die Nachrichtendienste angesichts der veränderten Bedrohungslage mit zeitgemäßen und wirksamen Befugnissen auszustatten. Der Verband warnt jedoch davor, neue staatliche Sicherheitsaufgaben auf mittelständische Unternehmen zu verlagern.

„Deutschland muss auf die veränderte Sicherheitslage reagieren können. Leistungsfähige Nachrichtendienste sind dafür ein wichtiger Bestandteil. Gleichzeitig darf die notwendige Stärkung staatlicher Sicherheitsstrukturen nicht dazu führen, dass Autohäuser und Kfz-Werkstätten zum verlängerten Arm der Nachrichtendienste werden“, erklärt Thomas Peckruhn, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Der Gesetzentwurf erweitert den Kreis der auskunftspflichtigen Stellen und erfasst ausdrücklich auch Kfz-Werkstätten. Der ZDK hatte bereits im Rahmen der Verbändeanhörung darauf hingewiesen, dass mittelständische Betriebe weder über die personellen Ressourcen noch über die erforderlichen rechtlichen und technischen Möglichkeiten verfügen, um nachrichtendienstliche Ersuchen eigenständig rechtssicher zu bearbeiten. 

„Unsere Autohäuser und Werkstätten stehen selbstverständlich zur Unterstützung staatlicher Sicherheitsinteressen. Sie können aber nicht die Verantwortung für die Beschaffung und Bewertung sicherheitsrelevanter Informationen übernehmen. Das ist und bleibt eine originäre Aufgabe staatlicher Behörden“, so Peckruhn.

Besonders kritisch sieht der ZDK die geplanten Auskunftspflichten zu Telemetriedaten. Moderne Fahrzeuge verfügen über komplexe, herstellerabhängige Datenstrukturen und unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten. Für Werkstätten muss deshalb eindeutig geregelt sein, welche Daten überhaupt herauszugeben sind. Betriebe dürfen weder für Daten haften noch sanktioniert werden, die technisch nicht vorhanden, nicht zugänglich oder aufgrund herstellerseitiger Beschränkungen nicht verfügbar sind. 

„Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe. Das Kfz-Gewerbe kann und will seinen Beitrag leisten. Aber aus Unterstützung darf keine Verlagerung staatlicher Sicherheitsstrukturen in die Betriebe werden. Die neuen Pflichten müssen deshalb klar, verhältnismäßig, engstens umgrenzt und für den automobilen Mittelstand praktisch umsetzbar sein“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.