Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt, demzufolge erlassene Rechtsverordnungen der Kommunen neben einem verbesserten Umweltschutz und dem Schutz der Gesundheit die Leichtigkeit des Verkehrsflusses und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen dürfen.
Für ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt Christian Scheel wird durch den Kompromiss beim Straßenverkehrsrecht der Berufs- und Wirtschaftsverkehr ausgebremst:
„Gerade mittelständische Betriebe brauchen ein hohes Maß an Mobilität im Straßenverkehr und insbesondere in der Innenstadt, da sie in der Regel ihre mobile Werkstatt im Dienste am Kunden immer dabei haben. Handwerker-Parkausweise und tageszeitabhängige Parkausweise für Berufspendler, die eben nicht auf den ÖPNV umsteigen können, wären ein zukunftsweisendes Signal gewesen.“
Stattdessen bleibe ein wirkliches Miteinander im Straßenverkehr auch mit dem gefundenen Kompromiss beim Straßenverkehrsrecht auf der Strecke: „Die jahrzehntelangen Versäumnisse der Kommunen beim Ausbau auch von digitalen Infrastrukturen für alle Verkehrsträger werden einseitig auf den Kraftfahrzeugverkehr abgeladen“, so Scheel. „Das fördert nicht nur zusätzlich das Gegeneinander auf unseren Straßen, sondern ist auch absolut am Lebensalltag der Bevölkerung vorbei gedacht.“
Der ZDK hatte die einseitige Gängelung des Straßenverkehrs kritisiert, da insbesondere moderne, emissionsarme Antriebe ein hohes Maß zum Gesundheits- und Umweltschutz beitragen würden. Der Bundesrat wird voraussichtlich heute Nachmittag dem Kompromissvorschlag zustimmen.