Zugang zu Fahrzeugdaten: ZDK fordert sektorspezifische Regulierung

Bonn. Gleichberechtige Zugangsmöglichkeiten zu allen im Fahrzeug vorhandenen und generierten Daten und Funktionen für alle Marktteilnehmer: Diese Forderung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) lässt sich durch eine Sichere On-Board Telematik-Plattform (S-OTP) technisch und wettbewerbsgerecht umsetzen. „Über zukünftige digitale Geschäftsmodelle rund um das Auto dürfen nicht nur die Automobilhersteller entscheiden“, sagt ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk. „Alle Kfz-Betriebe, ganz gleich ob fabrikatsgebunden oder frei, sowie Unternehmen des Kfz-Aftermarkets, der Industrie und Mobilitätsdienstleister müssen gleichberechtige Zugangsmöglichkeiten zu allen im Fahrzeug vorhandenen und dort generierten Daten und Funktionen erhalten, die den Automobilherstellern zur Verfügung stehen, und dies auf der Grundlage von wettbewerbswahrenden Kosten. Daneben muss im Sinne des Verbraucherschutzes sichergestellt sein, dass Endkunden freie Wahl bei der Auswahl ihrer Dienstleister haben“, betont Hülsdonk.

Mit weiteren Verbänden und Organisationen fordert der ZDK eindringlich, auf europäischer Ebene eine sektorspezifische Regulierung zum „Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten und Ressourcen“ zu schaffen. Diese hatte die Europäische Kommission bereits angekündigt mit einer Konsultation zum dritten Quartal 2021[1]. Passiert ist bisher nichts. Nur dadurch würden die Wettbewerbsfreiheit und damit die freie Wahl der Verbraucherinnen und Verbraucher durch konkrete Vorgaben an die Automobilhersteller sichergestellt.

Nicht nur aus Sicht des ZDK sei das entsprechende ADAXO-Konzept der Automobilhersteller im Hinblick auf fairen Wettbewerb unzureichend, da es anderen Wettbewerbern gerade keine gleiche Wettbewerbssituation eröffne. Denn laut dem ADAXO-Konzept sollen Daten ausschließlich vom Automobilhersteller als Gatekeeper gegen hohe Kosten und in mangelhaftem Umfang sowie unzureichender Qualität weitergegeben werden. „Bis auf die Bezeichnung hat sich am Konzept der Fahrzeughersteller prinzipiell nichts geändert“, so Hülsdonk. Für den ZDK seien jedoch folgende Faktoren für einen fairen Wettbewerb unabdingbar:

• Der Datenzugang darf nicht nur auf der Grundlage von vordefinierten, offenzulegenden Anwendungsfällen (Use-Cases) möglich sein. Damit würden Teilnehmer des Kfz-Aftermarkets in ein Korsett gezwängt, während der Automobilhersteller vollen Zugriff auf alle Daten und Funktionen des Fahrzeugs hätte. Unter anderem drohe hier die Gefahr, dass dadurch sensible Geschäftsdaten und Geschäftsmodelle der Marktteilnehmer unrechtmäßig offengelegt und vervielfältigt würden.

• Der direkte Kontakt im Fahrzeug zum Kunden muss gewährleistet sein, beispielsweise für die Vereinbarung einer Wartung oder im Schadenfall. Bisher ist das den Automobilherstellern vorbehalten.

Im Gegensatz dazu umfasst das Konzept der Sicheren On-Board Telematik-Plattform (S-OTP) zahlreiche Basisdienste im Fahrzeug (z.B. Rechenleistung, Speicherplatz, Schnittstellen zu Aktuatoren und Sensorik), die Schnittstellen zum Fahrer (Fahrzeugdisplay und Bedienelemente) sowie ein klares Zugangs- und Berechtigungskonzept für eine vertrauliche, transparente und sichere Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten und -funktionen. Laut dem ZDK ermöglicht es den wettbewerbssichernden Zugang zu Daten und Funktionen des vernetzten Fahrzeuges, und das ohne zusätzliche Hardware und bei höchstmöglicher technischer Sicherheit.

„Aus unserer Sicht ist es sehr erfreulich, dass sich die wettbewerbsneutrale Nutzung von Daten aus dem vernetzten Fahrzeug auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wiederfindet“, so Hülsdonk. „Jetzt kommt es darauf an, dass die konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene im Sinne der Wettbewerbsfreiheit und der Sicherung der Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher erfolgt. Dafür werden wir uns im Verbund mit weiteren Verbänden und Organisationen einsetzen, sowohl in Berlin als auch in Brüssel.“

[1]https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13180-Fahrzeugseitige-Daten-EU-Vorschriften-fur-Dienstleistungen-auf-der-Grundlage-des-Zugangs-zu-Fahrzeugdaten_de