Zusatzzeichen "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge"

Voraussetzungen für die Vergabe des Zusatzzeichens "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge"

Werbung mit dem Zusatzzeichen

Bestandteil des Zusatzzeichens ist die markenrechtlich geschützte Kollektivmarke des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Deshalb dürfen mit dem Zeichen ausdrücklich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen Werbung treiben, insbesondere auf Webseiten, Briefbogen oder in Printmedien. 

Zum Aushang kann das Schild in unserem Shop erworben werden.