Zusatzzeichen "Glas-Reparatur"

Werbung mit dem Zusatzzeichen

Bestandteil des Zusatzzeichens ist die markenrechtlich geschützte Kollektivmarke des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Deshalb dürfen mit dem Zeichen ausdrücklich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen Werbung treiben, insbesondere auf Webseiten, Briefbogen oder in Printmedien. 

Zum Aushang kann das Schild in unserem Shop erworben werden.

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