AÜK – Die neue Qualitätsmarke im Kfz-Gewerbe

Anerkannte Kfz-Werkstätten, die auch in Zukunft selbst die AU durchführen wollen, sollten dem AÜK-System beitreten. Foto: ProMotor/T. Volz

Bonn. Alle amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen im Kraftfahrzeuggewerbe sollen zukünftig unter der Marke AÜK zusammengefasst werden. AÜK steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“. Basis dafür ist ein Qualitätsmanagementsystem, das der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks derzeit aufbaut. 

Zurzeit läuft die Akkreditierung dieses Systems  durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). „Sobald die Ampel auf Grün steht, geht es los“, sagt Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks und ZDK-Vizepräsident.  

 „Wenn alle Betriebe mitmachen, schaffen wir es, eine bundesweite Marke zu etablieren. Wie „Tempo“ für Taschentücher soll AÜK dann für amtliche Untersuchungen und Prüfungen in Kfz-Werkstätten stehen.

Mit der Marke AÜK geben wir den Betrieben ein klares Zeichen an die Hand, mit dem sie die Qualität ihrer Leistungen signalisieren.“  

Um das neue System bekannt zu machen und die anerkannten Werkstätten einzubinden, stehen den Kfz-Innungen schon jetzt verschiedene Kommunikationsmaterialien zur Verfügung.

Auf der neuen Webseite www.auek.de finden anerkannte Kfz-Werkstätten wichtige Informationen zu AÜK sowie ein Formblatt, mit dem sie dem System direkt beitreten können.

Zwei Podcasts informieren über das System. Ein Fragen-Antworten-Katalog und eine Argumentationshilfe für die eigene Durchführung der Abgasuntersuchung ergänzen die Webseite.  

Alle Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten wollen, brauchen zukünftig eine Akkreditierung nach ISO 17020. Die Vorschriften des Bundesverkehrsministeriums basieren auf Vorgaben aus Brüssel.

Sie sollen dafür sorgen, dass die Qualität bei amtlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen auch künftig hoch bleibt. Das betrifft in Deutschland neben der Abgasuntersuchung (AU/AUK) auch die Sicherheits- (SP) und Gasanlagenprüfung (GAP).

Um es den Betrieben möglichst einfach zu machen, baut das Kraftfahrzeuggewerbe dafür seit einiger Zeit ein zentrales Qualitätsmanagementsystem (QMS) auf. 

Bei der Entwicklung des QMS wurde vor allem darauf geachtet, den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Kfz-Werkstätten so gering wie möglich zu halten. Anerkannte Kfz-Werkstätten können sich dem System jetzt schon anschließen.

Das bildet die Grundlage für die neue Marke AÜK. Die Werkstatt bestätigt zunächst nur ihre vertragliche Einbindung in das QMS. Im Anschluss verpflichten sich die verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren, bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QMS zu befolgen.

Bis Mitte 2020 werden das QMS des Bundesinnungsverbandes sowie eine Stichprobe der beigetretenen Kfz-Werkstätten von der DAkkS begutachtet. Ist die DAkkS einverstanden, erhält der Bundesinnungsverband mit den angeschlossenen verantwortlichen Personen bzw. Inspektoren die Akkreditierung, und AÜK geht an den Start.