Bonn. Seit dem 23. November stehen erstmalig auch auf Bundesebene Fördergelder zur Errichtung von rund 390.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Unternehmen und Kommunen bereit. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss bis zu 900 Euro beziehungsweise 70 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt steht ein Fördertopf von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Es werden Ausgaben für den Kauf der Ladestationen sowie deren Netzanschluss inklusive Montage, Installation und die Kombination mit einem Last- oder Energiemanagement-System gefördert. Die Förderbeträge beziehen sich auf nicht-öffentliche Ladepunkte, die der Ladung von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie können jedoch auch für Kundenfahrzeuge (dann kostenlos) oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden.
Laut dem ZDK-Experten Christoph Stricker sei jetzt ein guter Zeitpunkt, an dem sich alle Kfz-Betriebe mit der Errichtung einer eigenen Ladeinfrastruktur beschäftigen sollten. Weiterhin sei eine eigene Ladeinfrastruktur im Kfz-Betrieb eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich für den Markthochlauf der Elektromobilität zu rüsten. „Ob für den zukünftigen Bedarf der eigenen Flotte, für Kundenfahrzeuge in der Werkstatt oder als regionaler Anbieter für öffentlichen Ladestrom: Für fast alle Anwendungsfälle gibt es ein passendes Förderprogramm auf Bundesebene“, betont Stricker.
Besonderheiten beim Beantragen von Fördermitteln kommen dabei auf fabrikatsgebundene Autohäuser und Werkstätten hinzu, die gemäß ihres Händler- oder Werkstättenvertrags zur Errichtung von Ladeinfrastruktur verpflichtet sind. Laut Christoph Stricker wurden diese Förderanträge in der Vergangenheit mit Verweis auf eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips abgelehnt. Aufgrund der aktuellen Förderrichtlinie sieht der ZDK-Experte jetzt jedoch die Chance auf den Erhalt von Fördermitteln, wenn die Herstellervorgaben weniger streng sind als die Förderkriterien. Das bezieht sich etwa auf die Anzahl oder Leistungsstärke der Ladepunkte. Eine entsprechende Argumentationshilfe stellt der ZDK den Betrieben für die Antragsstellung bereit, zu finden auf der ZDK-Website.